
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen Subventionsbetrug
OLG Brandenburg Urteil vom 22.10.2025 – 4 U 9/24
In diesem Text erkläre ich Ihnen ein wichtiges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg. Es geht darum, ob eine Firma ihrer Geschäftsführerin sofort kündigen darf, wenn diese bei staatlichen Hilfsgeldern geschummelt hat. Das Gericht hat hierzu klare Regeln aufgestellt, die für viele Unternehmen und Führungskräfte sehr wichtig sind.
Eine Frau war als Geschäftsführerin bei einer Firma angestellt, die ein großes Erholungszentrum betreibt. Im Jahr 2022 gab es Streit, und die Geschäftsführerin kündigte von sich aus mit einer Frist von sechs Monaten. Doch die Firma wollte sie schneller loswerden. Sie sprach kurz darauf zwei fristlose Kündigungen aus.
Zuerst stritten sich die Parteien vor Gericht nur über formale Fehler bei diesen Kündigungen. Später kam jedoch ein heftiger Verdacht auf: Die Geschäftsführerin soll bei den Corona-Hilfen betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Subventionsbetrugs. Daraufhin schob die Firma diesen Grund im laufenden Prozess nach.
Wenn man jemanden fristlos entlassen will, braucht man laut Gesetz einen „wichtigen Grund“. Das bedeutet: Es ist der Firma nicht mehr zuzumuten, auch nur einen Tag länger mit dieser Person zusammenzuarbeiten.
Das Gericht stellte fest, dass Straftaten im Amt fast immer ein solcher Grund sind. Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eine Rechnung über 3 Millionen Euro eingereicht, um Fördergelder zu bekommen. Das Problem: Die Rechnung war eine Scheinrechnung. Die Leistungen waren zum Zeitpunkt des Antrags noch gar nicht erbracht worden.
Die Geschäftsführerin gab an, dass hohe Kosten für eine Terrassen-Überdachung fällig seien. Tatsächlich gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch gar keinen festen Vertrag für diesen Bau. Sie hat also die Behörden angelogen, um an das Geld zu kommen.
Das Gericht sagte dazu:
Selbst wenn der Steuerberater die Papiere eingereicht hat, bleibt die Geschäftsführerin verantwortlich. Sie wusste schließlich, dass die Zahlen nicht stimmten.
Ein spannender Punkt in diesem Urteil ist das „Nachschieben“ von Gründen. Normalerweise muss man bei einer fristlosen Kündigung innerhalb von zwei Wochen handeln, nachdem man vom Fehler erfahren hat.
Aber: Wenn die Firma erst viel später (zum Beispiel durch eine Hausdurchsuchung der Polizei) von einer Straftat erfährt, darf sie diesen Grund auch noch während eines laufenden Gerichtsprozesses vorbringen. Sie müssen also nicht sofort alles wissen, wenn die Tat im Verborgenen lag. Das Gericht entschied, dass die Kündigung dadurch rückwirkend gültig wurde.
Die Geschäftsführerin versuchte, die Kündigung wegen formaler Fehler anzugreifen. Sie meinte, die Gesellschafter hätten nicht richtig abgestimmt. Das Gericht sah das anders:
Bei einer GmbH entscheiden die Eigentümer (Gesellschafter), ob ein Geschäftsführer gehen muss. Wenn die Gesellschafterversammlung das beschlossen hat, kann sie eine andere Person (zum Beispiel eine neue Geschäftsführerin) bevollmächtigen, den Brief zu unterschreiben. Das ist rechtlich völlig in Ordnung.
Im vorliegenden Fall hielt ein Gesellschafter 60 % der Anteile und hatte eine Vollmacht für weitere 20 %. Damit konnte er allein entscheiden. Da er die Mehrheit hatte, war der Beschluss gültig, auch wenn die Minderheitsgesellschafterin nicht persönlich zur Versammlung eingeladen wurde.
Auch wenn man wegen einer Straftat gefeuert wird, verfällt der Anspruch auf den bereits verdienten Urlaub nicht automatisch.
Jeder Mitarbeiter und jeder Geschäftsführer hat bei Ende des Vertrages Anspruch auf ein Zeugnis. Das gilt auch dann, wenn man sich im Streit trennt oder eine Straftat begangen hat. Die Firma muss also ein schriftliches Dokument über die Tätigkeit ausstellen.
Dieses Urteil zeigt, dass Geschäftsführer eine besondere Treuepflicht haben. Wer bei Subventionen trickst, riskiert seinen Job sofort. Firmen haben wiederum gute Chancen, sich von ungetreuen Führungskräften zu trennen, selbst wenn die Beweise für die Taten erst spät auftauchen.
Rechtliche Themen rund um die Geschäftsführung und Kündigungen sind sehr komplex. Wenn Sie Fragen zu einem ähnlichen Fall haben oder eine Beratung benötigen, sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie fachkundige Unterstützung bei allen Fragen zum Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
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