Außerordentliche Kündigung Vorstandsmitglied AG
OLG München 7 U 351/23e
Urteil vom 31.7.2024: Außerordentliche Kündigung eines Vorstandsmitglieds wegen Weiterleitung sensibler Daten an privaten E-Mail-Account
Sachverhalt:
Der Kläger war Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) und leitete über einen längeren Zeitraum betriebsinterne und teils vertrauliche E-Mails an seinen privaten E-Mail-Account weiter.
Die E-Mails enthielten sensible Daten wie Gehälter, Provisionsabrechnungen und Informationen über Unternehmensvorgänge.
Der Aufsichtsrat der AG kündigte daraufhin den Vorstandsdienstvertrag des Klägers außerordentlich und fristlos.
Rechtliche Würdigung des OLG München:
Das OLG München bestätigte die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung.
Die Weiterleitung der E-Mails stellte einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) dar und begründete damit einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 I BGB.
Zentrale Punkte des Urteils:
Fazit:
Das Urteil des OLG München verdeutlicht, dass die Weiterleitung von dienstlichen E-Mails an private E-Mail-Accounts
einen schwerwiegenden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen kann, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die Praxis, da sie die Anforderungen an den Umgang mit sensiblen Daten im Unternehmenskontext präzisiert.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.