Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids – Verlängerung der Nachbehaltensfrist

Mai 3, 2025

Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids – Verlängerung der Nachbehaltensfrist

BFH Beschluss vom 10. April 2025, II B 54/24 (AdV)

Vorinstanz: FG Düsseldorf, 09. September 2024, Az: 11 V 1325/24 A (GE)

RA und Notar Krau

Leitsätze:

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheids bestehen,

wenn die Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) von fünf auf zehn Jahre verlängert wurde.

Das Gericht musste prüfen, ob diese Verlängerung auch auf Erwerbsvorgänge anzuwenden ist, die bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 01.07.2021 stattgefunden haben.

Tenor:

Die Beschwerde des Finanzamts (Antragsgegner) gegen den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Das Finanzamt muss die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen.

Sachverhalt:

Eine GmbH (Antragstellerin) entstand 2023 durch Formwechsel aus einer 2015 gegründeten OHG.
2018 verpflichtete sich eine KG, Grundstücke in die damalige OHG einzubringen.

Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids – Verlängerung der Nachbehaltensfrist

Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer auf 0 € fest, wies aber auf die fünfjährige Nachbehaltensfrist hin (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG a.F.).

2021 wies das Finanzamt auf die Verlängerung der Frist auf zehn Jahre hin (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F.), die nach § 23 Abs. 18 und 24 GrEStG auch für noch nicht abgelaufene Fristen gelten solle.

Nach dem Formwechsel 2023 setzte das Finanzamt Grunderwerbsteuer fest, da es diesen als rückwirkendes Ereignis ansah.

Das Finanzgericht gab dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung statt, da es Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids hatte.

Entscheidungsgründe des BFH:

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts. Er führte aus, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Grunderwerbsteuerbescheids bestehen.

Widersprüchliche Übergangsregelungen:

Der BFH wies auf den Widerspruch zwischen § 23 Abs. 18 GrEStG und § 23 Abs. 24 GrEStG hin.

§ 23 Abs. 18 GrEStG besagt, dass die verlängerte Frist erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden ist, die nach dem 30.06.2021 verwirklicht werden.

Dies würde bedeuten, dass die Verlängerung im vorliegenden Fall keine Anwendung findet, da der Erwerbsvorgang 2018 stattfand.

Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids – Verlängerung der Nachbehaltensfrist

§ 23 Abs. 24 GrEStG besagt, dass die Neuregelung nicht anzuwenden ist, wenn die alte Frist vor dem 01.07.2021 abgelaufen war.

Nach dieser Regelung könnte die Verlängerung relevant sein, da die alte Frist zum Stichtag noch lief.

Unklare Gesetzeslage:

Der BFH stellte fest, dass aus dem Gesetz nicht klar hervorgeht, wie sich § 23 Abs. 24 GrEStG zu § 23 Abs. 18 GrEStG verhält.

Ergebnis:

Aufgrund dieser Unklarheiten bestehen ernstliche Zweifel, ob die verlängerte Frist auf den vorliegenden Fall anwendbar ist.

Daher war die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids aufzuheben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der BFH die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigte und die Vollziehung des Grunderwerbsteuerbescheids aufhob.

Der BFH sah aufgrund widersprüchlicher Übergangsregelungen und einer unklaren Gesetzeslage ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Übergehen eines zur Betreuung bereiten Angehörigen zugunsten eines Berufsbetreuers

Übergehen eines zur Betreuung bereiten Angehörigen zugunsten eines Berufsbetreuers

Mai 12, 2025
Übergehen eines zur Betreuung bereiten Angehörigen zugunsten eines BerufsbetreuersRA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)…
Veröffentlichung Gerichtsentscheidung in Rechtsprechungsdatenbank

Veröffentlichung Gerichtsentscheidung in Rechtsprechungsdatenbank

Mai 12, 2025
Veröffentlichung Gerichtsentscheidung in RechtsprechungsdatenbankRA und Notar KrauDas Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Mai 2025 (Az. 3…
Keine Verurteilung zur „Freigabe“ einer Grundschuld

Keine Verurteilung zur „Freigabe“ einer Grundschuld

Mai 11, 2025
Keine Verurteilung zur „Freigabe“ einer GrundschuldBGH, Urteil vom 24.4.2018 – XI ZR 207/17RA und Notar KrauHin…