Aussetzung erbrechtlicher Stufenklage wegen rechtshängigen Erbscheinsverfahrens

September 14, 2025
Arbeitszimmer Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau

Aussetzung erbrechtlicher Stufenklage wegen rechtshängigen Erbscheinsverfahrens

OLG München, Beschluß vom 11-11-1994 – 15 W 1742/94

RA und Notar Krau

Was ist eine Stufenklage im Erbrecht?

Eine erbrechtliche Stufenklage ist eine spezielle Klageform, die oft bei Streitigkeiten über das Erbe eingesetzt wird. Sie besteht aus mehreren „Stufen“, die nacheinander behandelt werden:

Auskunft:

Zuerst muss der Beklagte Auskunft über den Nachlass erteilen, also zum Beispiel ein Nachlassverzeichnis erstellen.

Eidesstattliche Versicherung:

Wenn der Kläger Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft hat, kann er eine eidesstattliche Versicherung verlangen.

Zahlung/Leistung:

Erst wenn die ersten beiden Stufen geklärt sind, wird über die eigentliche Forderung – meist der Pflichtteil oder der Erbteil – verhandelt und entschieden.

Diese schrittweise Vorgehensweise macht Sinn, weil der Kläger ohne genaue Informationen über den Nachlass meist gar nicht weiß, wie hoch seine Forderung ist.

Aussetzung erbrechtlicher Stufenklage wegen rechtshängigen Erbscheinsverfahrens

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er weist nach, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist.

Er hat eine wichtige Beweisfunktion:

Wer einen Erbschein besitzt, wird vom Gesetz erst einmal als der rechtmäßige Erbe angesehen (Paragraf2365BGB).

Dies erleichtert die Abwicklung von Geschäften mit Dritten, zum Beispiel bei Banken oder Grundbuchämtern.

Auch in einem Zivilprozess hat der Erbschein eine große Bedeutung, weil er die Beweisführung stark vereinfacht. Derjenige, der den Erbschein hat, muss sein Erbrecht nicht mehr aufwändig beweisen; stattdessen muss die Gegenseite das Gegenteil beweisen.

Warum wird ein Verfahren ausgesetzt?

Manchmal hängen verschiedene Gerichtsverfahren miteinander zusammen. Wenn in einem Verfahren eine Frage geklärt wird, die für ein anderes Verfahren von entscheidender Bedeutung ist, kann das zweite Verfahren ausgesetzt werden. Dies nennt man Vorgreiflichkeit (Paragraf 148 ZPO).

Die Aussetzung ist eine prozessleitende Maßnahme und dient der Prozessökonomie. Sie soll vermeiden, dass:

Gerichte unnötig doppelt über die gleiche Sache verhandeln.

Zeugen zweimal zu demselben Sachverhalt aussagen müssen.

Kosten und Zeit verschwendet werden.

Der vorliegende Fall: Die Entscheidung des OLG München
In dem Fall, der hier verhandelt wurde, gab es zwei parallel laufende Verfahren:

Eine Stufenklage des Klägers auf Auskunft und Zahlung (Zivilprozess).

Ein Erbscheinsverfahren zur Klärung, wer der rechtmäßige Erbe ist.

Das Landgericht (LG) hat die Stufenklage ausgesetzt, bis das Erbscheinsverfahren rechtskräftig entschieden ist. Der Kläger legte Beschwerde ein, weil ihm das zu lange dauerte.

Das Oberlandesgericht (OLG) München gab ihm teilweise recht.

Die Kernpunkte der OLG-Entscheidung:

Die Aussetzung war grundsätzlich richtig:

Das Erbscheinsverfahren ist vorgreiflich für die Stufenklage. Da der Erbschein die Beweisführung erleichtert und die Erbenstellung klärt, macht es Sinn, die Stufenklage auszusetzen, um überflüssige Arbeit zu vermeiden. Die Beweise, die im Erbscheinsverfahren gesammelt werden (z. B. Zeugenaussagen), können später im Zivilprozess verwendet werden.

Die Dauer der Aussetzung war jedoch zu lang:

Das LG hatte das Verfahren bis zur Rechtskraft der Entscheidung ausgesetzt. Das bedeutet, bis wirklich keine Rechtsmittel (wie die Beschwerde) mehr möglich sind und die Entscheidung durch die höchste Instanz (in diesem Fall das BayObLG) bestätigt wurde. Das OLG München befand, dass dies unnötig lange sei.

Die Aussetzung ist nur so lange erforderlich, bis der Erbschein in der ersten Instanz erteilt wurde.

Denn bereits dieser erstinstanzliche Erbschein entfaltet seine wichtige Beweiserleichterung im Zivilprozess.

Eine Beschwerde gegen die Erteilung des Erbscheins hat keine aufschiebende Wirkung, d.h., der Erbschein bleibt gültig, bis er eventuell später eingezogen wird.

Fazit:

Ein Zivilprozess kann ausgesetzt werden, wenn ein Erbscheinsverfahren parallel läuft, weil das Erbrecht dort vorab geklärt wird und ein erteilter Erbschein die Beweisführung im Zivilprozess erheblich vereinfacht. Die Aussetzung sollte aber auf die Dauer der erstinstanzlichen Erbscheinserteilung begrenzt sein und nicht erst bis zur endgültigen Rechtskraft der Entscheidung. Dies schont die Ressourcen des Gerichts und verkürzt die Wartezeit für den Kläger.

RA und Notar Krau

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