Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses im einvernehmlichen Verfahren

März 14, 2025

Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses im einvernehmlichen Verfahren

EuGH (Fünfte Kammer), Urt. v. 23.1.2025 – C-187/23

RA und Notar Krau

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil vom 23. Januar 2025 (C-187/23) entschieden, dass Einwände

gegen die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) selbst dann der Ausstellung entgegenstehen, wenn sie unbegründet oder unsubstantiiert erscheinen.

Kernpunkte des Urteils:

Einwände im Ausstellungsverfahren:

Artikel 67 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist so auszulegen, dass er auch Einwände erfasst, die im Ausstellungsverfahren des ENZ selbst erhoben werden.

Die Ausstellungsbehörde darf diese Einwände nicht prüfen und zurückweisen.

Ausnahme:

Eine Ausnahme gilt nur für Einwände, die bereits in einem anderen Verfahren rechtskräftig zurückgewiesen wurden.

Keine Prüfung unbegründeter Einwände:

Auch unbegründete oder unsubstantiierte Einwände stehen der Ausstellung des ENZ entgegen.

Es ist daher nicht gestattet, diese im verfahren, in dem das ENZ erteilt werden soll, zu prüfen.

Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses im einvernehmlichen Verfahren

Ziele der EuErbVO:

Das Urteil stützt sich auf die Ziele der EuErbVO, die darauf gerichtet ist, die Abwicklung von Erbsachen mit grenzüberschreitendem Bezug zu erleichtern und die Rechtssicherheit zu erhöhen.

Die Gefahr, das Inhalt von ENZ durch spätere Verfahren wiederlegt werden kann, soll so eingeschränkt werden.

Unzulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens:

Der EuGH hat das Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Lörrach für unzulässig erklärt, da die Ausstellung eines ENZ keine Ausübung einer gerichtlichen Funktion darstellt.

Das Gericht das dass ENZ Ausstellt, handelt in dem Moment nicht richterlich, sondern administrativ.

Und Gerichte dürfen den EuGH nur bei richterlicher Tätigkeit um Hilfe bitten.

Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses im einvernehmlichen Verfahren

Relevanz für die Praxis:

Das Urteil schafft Klarheit über die Voraussetzungen für die Ausstellung eines ENZ und stärkt dessen Zuverlässigkeit.

Es verdeutlicht, dass Einwände gegen die Ausstellung eines ENZ ernst genommen werden müssen, auch wenn sie auf den ersten Blick unbegründet erscheinen.

Es zeigt das die Verfahrensweisen um das ENZ stark reglementiert sind, und wenig Spielraum für abweichende Auslegungen lassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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