
Auswirkungen des Güterstandswechsels auf Pflichtteilsansprüche
RA und Notar Krau
Ein Güterstandswechsel kann sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die Vermögensverteilung zwischen Ehepartnern haben, insbesondere im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche von Kindern oder anderen Erben.
In der Regel zielt ein solcher Wechsel darauf ab, die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehepartnern zu optimieren und gleichzeitig die Pflichtteilsansprüche zu minimieren, was sowohl steuerliche Vorteile als auch eine gerechtere Vermögensverteilung bewirken kann.
Es gibt verschiedene Modelle des Güterstandswechsels, die je nach den spezifischen Vermögensverhältnissen und Zielen der Ehepartner gewählt werden können.
Das Gütergemeinschaftsmodell beispielsweise reduziert den gesetzlichen Erbteil des überlebenden Ehepartners und kann die Pflichtteilsansprüche von Kindern senken, ist aber nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll, wie etwa, wenn das zu vergemeinschaftende Vermögen hauptsächlich aus Anfangsvermögen besteht.
Das Gütertrennungsmodell hingegen kann besonders vorteilhaft sein, wenn das Vermögen eines Ehepartners überwiegend aus Zugewinn besteht, da es dem überlebenden Ehepartner trotz Gütertrennung weiterhin einen hohen gesetzlichen Erbteil sichert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eheverträge, die einen Güterstandswechsel vorsehen, grundsätzlich keine Schenkung im Sinne des Pflichtteilsrechts darstellen, sofern sie primär der Neuordnung der güterrechtlichen Verhältnisse dienen und nicht dazu, gezielt Pflichtteilsberechtigte zu benachteiligen.
Ein Missbrauch der Ehevertragsfreiheit liegt jedoch dann vor, wenn die Neuordnung der Vermögensverhältnisse erkennbar nur dazu dient, den Pflichtteil zu reduzieren, etwa durch die gezielte Verlagerung von Vermögen kurz vor dem Tod eines Ehepartners.
Eine besondere Rolle spielt das sogenannte „Wahl-Zugewinngemeinschaftsmodell“, das als rechtssichere Lösung gilt, da es den Zugewinnausgleichsanspruch ermöglicht, ohne dass die Ehepartner an zukünftigen Vermögenszuwächsen teilnehmen.
Dieses Modell reduziert das Risiko, dass ein Gericht später eine Pflichtteilsergänzungsanspruch anerkennt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Güterstandswechsel sorgfältig geplant und auf die spezifischen Umstände der Ehepartner abgestimmt werden sollte, um sowohl steuerliche Vorteile als auch eine gerechte Vermögensverteilung zu gewährleisten, ohne dabei das Risiko von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu erhöhen.
Ein gut durchdachter Ehevertrag kann hierbei ein wirksames Instrument sein, wobei die rechtlichen Grenzen und möglichen Missbrauchsrisiken stets beachtet werden müssen.
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