Auszahlung Lebensversicherungen Paragraf 2329 BGB Pflichtteilsergänzung gegen Begünstigten

Mai 28, 2018

Auszahlung Lebensversicherungen Paragraf 2329 BGB Pflichtteilsergänzung gegen Begünstigten

OLG Köln 2 U 8/08

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Köln entschied im Fall 2 U 8/08, dass der Beklagte dem Kläger 143.154,18 € nebst Zinsen zahlen muss.

Der Fall betrifft einen Streit um die Auszahlung von Lebensversicherungen nach dem Tod der Erblasserin,

bei dem der Beklagte als Bezugsberechtigter eingesetzt war, obwohl der Kläger als Alleinerbe vorgesehen war.

Der Kläger argumentierte, die Erblasserin habe den Beklagten aus Ärger und zur Benachteiligung des Klägers begünstigt, nachdem es im Jahr 2001 zu einem Erbstreit gekommen war.

Der Beklagte hingegen behauptete, er sei aus Dankbarkeit und aufgrund einer engen Beziehung zur Erblasserin begünstigt worden, da er keine finanzielle Vorsorge für sein Alter treffen konnte.

Das Landgericht Köln hatte den Beklagten ursprünglich zur Rückzahlung der gesamten Versicherungssumme von 159.673,00 € verurteilt,

basierend auf der Annahme, dass die Änderung der Bezugsberechtigung eine den Vertragserben nach Paragraf 2287 BGB beeinträchtigende Schenkung darstellt.

Das Oberlandesgericht Köln bestätigte grundsätzlich den Anspruch des Klägers, reduzierte jedoch die Summe auf die von der Erblasserin gezahlten Prämien von 143.154,18 €,

da nach ständiger Rechtsprechung bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen und ähnlichen Fällen nicht die gesamte Versicherungssumme, sondern nur die gezahlten Prämien als Schenkung anzusehen sind.

Auszahlung Lebensversicherungen Paragraf 2329 BGB Pflichtteilsergänzung gegen Begünstigten

Die Kosten des Verfahrens wurden größtenteils dem Beklagten auferlegt, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wurde zugelassen, allerdings nur in Bezug auf die Frage, ob der Anspruch nach Paragraf 2287 BGB die gesamte Versicherungssumme oder nur die gezahlten Prämien umfasst,

da diese Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist und eine einheitliche Rechtsprechung sichergestellt werden muss.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.

    Letzte Beiträge