FG Münster 3 K 2766/16 Erb
Urteil vom 13.09.2018
Auszahlung Todesfallleistung aus Rentenversicherung mit lebenslanger Todesfallabsicherung
Erbschaftsteuer
Kernaussage:
Das Urteil befasst sich mit der erbschaftsteuerlichen Behandlung der Auszahlung einer Todesfallleistung aus einer Rentenversicherung mit lebenslanger Todesfallabsicherung.
Das Finanzgericht entschied, dass die Auszahlung der Todesfallleistung als Schenkung unter Lebenden zu werten ist, für die die Schenkungsteuer mit dem Tod des Erblassers entstanden ist.
Sachverhalt:
Rechtliche Würdigung:
Entscheidung:
Besonderheiten:
Revision:
Fazit:
Das Urteil des Finanzgerichts Münster liefert wichtige Hinweise zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von Todesfallleistungen aus Rentenversicherungen im Zusammenhang mit Schenkungen unter Lebenden.
Es zeigt, dass der Zeitpunkt der Steuerentstehung in diesen Fällen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG hinausgeschoben sein kann, wenn die Fälligkeit der Leistung von einem unbestimmten Ereignis abhängt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.