Auszahlung Versicherung an gesetzliche Erben trotz Testament
dass die Auszahlung einer Lebensversicherung an die im Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt benannten gesetzlichen Erben zu erfolgen hat,
auch wenn der Versicherungsnehmer ein Testament errichtet hat, in dem er eine andere Person als Alleinerbin einsetzt.
Der Fall:
Der Ehemann der Klägerin hatte im Jahr 1990 eine Lebensversicherung abgeschlossen und darin die „gesetzl. Erbfolge“ als bezugsberechtigt eingetragen.
Später errichtete er ein Testament, in dem er seine Ehefrau zur Alleinerbin einsetzte.
Nach seinem Tod machte die Ehefrau die Auszahlung der Versicherungssumme geltend.
Die Versicherung zahlte jedoch an die gesetzlichen Erben aus, die Schwestern des Verstorbenen.
Die Entscheidung:
Das OLG Köln entschied, dass die Versicherung zu Recht an die gesetzlichen Erben ausgezahlt hat.
Die Eintragung „gesetzl. Erbfolge“ im Versicherungsantrag sei so zu verstehen, dass die gesetzlichen Erben die Bezugsberechtigten sein sollen.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Ehefrau des Versicherungsnehmers ging leer aus, obwohl sie testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt war.
Die Lebensversicherungssumme wurde an die gesetzlichen Erben ausgezahlt.
Wichtige Punkte:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.