Auszahlung Versicherung an gesetzliche Erben trotz Testament
dass die Auszahlung einer Lebensversicherung an die im Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt benannten gesetzlichen Erben zu erfolgen hat,
auch wenn der Versicherungsnehmer ein Testament errichtet hat, in dem er eine andere Person als Alleinerbin einsetzt.
Der Fall:
Der Ehemann der Klägerin hatte im Jahr 1990 eine Lebensversicherung abgeschlossen und darin die „gesetzl. Erbfolge“ als bezugsberechtigt eingetragen.
Später errichtete er ein Testament, in dem er seine Ehefrau zur Alleinerbin einsetzte.
Nach seinem Tod machte die Ehefrau die Auszahlung der Versicherungssumme geltend.
Die Versicherung zahlte jedoch an die gesetzlichen Erben aus, die Schwestern des Verstorbenen.
Die Entscheidung:
Das OLG Köln entschied, dass die Versicherung zu Recht an die gesetzlichen Erben ausgezahlt hat.
Die Eintragung „gesetzl. Erbfolge“ im Versicherungsantrag sei so zu verstehen, dass die gesetzlichen Erben die Bezugsberechtigten sein sollen.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Ehefrau des Versicherungsnehmers ging leer aus, obwohl sie testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt war.
Die Lebensversicherungssumme wurde an die gesetzlichen Erben ausgezahlt.
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