BaFin haftet nicht für Wirecard-Pleite: Warum Anleger leer ausgehen
Liebe Leserinnen und Leser,
der Fall Wirecard hat viele von Ihnen schockiert und finanzielle Einbußen beschert.
Besonders bitter ist, dass betroffene Anleger nun auch vor Gericht gescheitert sind, als sie die Finanzaufsichtsbehörde BaFin in die Pflicht nehmen wollten.
Rechtsanwalt und Notar Krau erklärt Ihnen, warum der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage abgewiesen hat.
Im Sommer 2020 erlebten Wirecard-Anleger einen Albtraum. Der einstige Star der deutschen Tech-Branche meldete Insolvenz an.
Viele verloren dabei ihr gesamtes Erspartes. Neben der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY sahen einige Anleger auch die BaFin in der Verantwortung.
Ein Anleger, der zusammen mit seiner Frau Wirecard-Aktien besaß, forderte von der BaFin 64.833,75 Euro plus Zinsen zurück.
Er scheiterte jedoch vor dem Landgericht Frankfurt, dem Oberlandesgericht Frankfurt und nun auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Das Urteil des BGH vom 10. Januar 2024 (Az. III ZR 57/23) beendet damit vorerst die Hoffnungen der Anleger.
Der Anleger argumentierte, die BaFin hätte ihre Aufsichtspflichten verletzt. Er meinte, die BaFin hätte Marktmanipulationen von Wirecard verhindern können, wenn sie früher eingegriffen hätte.
Das Landgericht Frankfurt sah das anders. Es stellte klar, dass die BaFin das öffentliche Interesse schützt, nicht aber die Interessen einzelner Aktionäre. Es gibt also keinen direkten Schutz für einzelne Anleger.
Auch der Umstand, dass BaFin-Mitarbeiter selbst Wirecard-Aktien gehandelt hatten, wurde vom Gericht nicht als sittenwidrig angesehen.
Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt die Berufung des Anlegers zurückwies, zog dieser vor den BGH. Doch auch dort hatte er keinen Erfolg.
Der BGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Er urteilte, dass die BaFin die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt hat.
Ihre Maßnahmen seien „jedenfalls vertretbar“ gewesen, heißt es in dem veröffentlichten Beschluss.
Das Urteil des BGH ist für Anleger bitter. Es zeigt aber auch, dass die BaFin eine Aufsichtsbehörde ist, die dem Allgemeinwohl dient.
Sie ist nicht dazu da, einzelne Anleger vor Kursverlusten zu schützen. Als Anleger tragen Sie immer ein gewisses Risiko.
Haben Sie Fragen zu diesem Urteil oder anderen rechtlichen Themen? Sprechen Sie uns gerne an!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen