BAG 1 ABR 29/94 – Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation – Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in diesem Fall, dass eine Betriebsvereinbarung über die Zahlung einer jährlichen Weihnachtsgratifikation ordentlich kündbar ist
und nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht nachwirkt, wenn die Gratifikationszahlungen in der Folgezeit vollständig eingestellt werden.
Sachverhalt:
Entscheidungsgründe:
I. Kündbarkeit der Betriebsvereinbarung:
Das BAG entschied, dass die Betriebsvereinbarung Nr. 21 ordentlich kündbar war.
II. Nachwirkung der Betriebsvereinbarung:
Das BAG entschied, dass die Betriebsvereinbarung Nr. 21 nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht nachwirkt.
III. Jährliche Betriebsvereinbarungen:
Das BAG entschied außerdem, dass die jährlichen Betriebsvereinbarungen über die Weihnachtsgratifikation jeweils nur für das betreffende Jahr galten und keine Dauerregelung darstellten.
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Grenzen der Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen.
Es zeigt, dass Arbeitgeber sich durch die Kündigung einer Betriebsvereinbarung von der Verpflichtung zur Zahlung freiwilliger Leistungen befreien können, wenn sie die Leistung anschließend vollständig einstellen.
Wichtige Punkte:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.