BAG 10 AZR 805/15 Urteil vom 30.11.2016, Versetzung – Stationierung einer Flugbegleiterin – Änderungskündigung
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in diesem Fall, dass die virtuelle Stationierung einer Flugbegleiterin im
Rahmen eines Sozialplans keine unzulässige Versetzung darstellt und die Wirksamkeit der Versetzung an den neuen Stationierungsort noch zu prüfen ist.
Sachverhalt:
Die Klägerin war als Flugbegleiterin bei der Beklagten, einer Fluggesellschaft, beschäftigt.
Ihr Arbeitsvertrag sah Berlin als Einsatzort vor, enthielt aber einen Versetzungsvorbehalt.
Die Beklagte beschloss, den Direktverkehr zu reformieren und die dezentralen Stationierungsorte zu schließen.
Die Klägerin wurde nach Frankfurt versetzt.
Ihr wurde aber im Rahmen eines Sozialplans angeboten, für zwei Jahre virtuell in Berlin stationiert zu bleiben.
Die Klägerin nahm dieses Angebot an.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis vorsorglich zum Ende der virtuellen Stationierung und bot eine Weiterbeschäftigung in Frankfurt an.
Die Klägerin klagte gegen die Versetzung und die Änderungskündigung.
Rechtliche Grundlagen:
§ 106 GewO regelt das Weisungsrecht des Arbeitgebers.
§§ 305 ff. BGB enthalten Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entscheidung des BAG:
Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Die Wirksamkeit der Versetzung musste noch geprüft werden.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht, dass die virtuelle Stationierung im Rahmen eines Sozialplans keine unzulässige Versetzung darstellt.
Die Wirksamkeit der Versetzung an den neuen Stationierungsort ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, wobei der unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers besonderes Gewicht zukommt.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.