BAG 2 AZR 276/16 Urteil vom 22.9.2016 – Massenentlassung – Konsultationsverfahren – Unterrichtung Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 Nr. 1 bis 6 KSchG
Die Klägerin, ein schwerbehinderter Mensch, war bei der Beklagten beschäftigt.
Die Beklagte plante eine Betriebsstilllegung, die zur Entlassung aller Arbeitnehmer führte.
Die Klägerin erhielt zwei Kündigungen: eine im Februar 2015 und eine im Juli 2015.
Sie klagte gegen beide Kündigungen und machte hilfsweise einen Nachteilsausgleich geltend.
Streitpunkte:
Entscheidung des BAG:
Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts teilweise auf und wies die Klage hinsichtlich der zweiten Kündigung ab.
Die erste Kündigung war unwirksam, da die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft war.
Die zweite Kündigung war wirksam, da das Konsultationsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden war.
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bestand nicht.
Wesentliche Aussagen des BAG:
Auslegung des § 17 KSchG:
Das BAG legte § 17 KSchG aus und kam zu folgenden Ergebnissen:
Hinweise für die Praxis:
Das Urteil des BAG verdeutlicht die Bedeutung eines ordnungsgemäßen Konsultationsverfahrens bei Massenentlassungen.
Arbeitgeber sollten:
Fazit:
Das Urteil des BAG stärkt die Rechte des Betriebsrats im Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen.
Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorgaben sorgfältig beachten, um die Wirksamkeit der Kündigungen nicht zu gefährden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.