BAG 2 AZR 68/16

September 20, 2017

BAG 2 AZR 68/16 Urteil vom 26.1.2017, Änderungskündigung – fehlende Bestimmtheit – Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen sozial nicht gerechtfertigt

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Änderungskündigung unwirksam ist, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers nicht ausreichend bestimmt ist.

Der Arbeitnehmer muss erkennen können, welche Arbeitsleistung er nach der Änderungskündigung zu erbringen hat.

Sachverhalt:

Der Kläger war als Elektrotechniker bei der Beklagten beschäftigt.

Nach einem Unfall erlitt er gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis und bot dem Kläger gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an.

Das Änderungsangebot sah vor, dass der Kläger künftig als Elektrotechniker im Lager tätig sein und verschiedene Hilfstätigkeiten ausführen sollte.

Der Kläger nahm das Angebot unter Vorbehalt an und erhob Klage.

BAG 2 AZR 68/16

Problematik:

  • Bestimmtheit des Änderungsangebots: War das Änderungsangebot der Beklagten ausreichend bestimmt? Konnte der Kläger erkennen, welche Arbeitsleistung er nach der Änderungskündigung erbringen sollte?
  • Soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung: War die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt?

Entscheidung des BAG:

Das BAG gab der Revision des Klägers statt und stellte fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt war.

Begründung:

  • Fehlende Bestimmtheit des Änderungsangebots: Das Änderungsangebot war nicht ausreichend bestimmt. Der Kläger konnte nicht erkennen, welche Arbeitsleistung er künftig erbringen sollte. Insbesondere war unklar, welche Tätigkeiten er im Rahmen von “Einsätzen auf Baustellen” ausführen sollte.
  • Unzureichende Konkretisierung: Das BAG stellte fest, dass die bloße Bezeichnung “Elektrotechniker” im Änderungsangebot nicht ausreichte, um dem Kläger die künftig von ihm erwartete Arbeitsleistung zu verdeutlichen.
  • Fehlende Bezugnahme auf ein Entgeltschema: Da im Betrieb der Beklagten kein kollektives Entgeltschema existierte, konnte der Kläger auch nicht aus dem angebotenen Stundenlohn auf die Art der ihm zuzuweisenden Tätigkeiten schließen.

BAG 2 AZR 68/16

  • Keine weiteren Erläuterungen: Die Beklagte hatte dem Kläger vor Ausspruch der Änderungskündigung nicht ausreichend erläutert, welche Aufgaben er künftig auf Baustellen übernehmen sollte.

Folgen für die Praxis:

  • Klare und eindeutige Änderungsangebote: Arbeitgeber müssen bei Änderungskündigungen sicherstellen, dass ihre Änderungsangebote klar und eindeutig formuliert sind. Der Arbeitnehmer muss die Art der künftig von ihm zu erbringenden Arbeitsleistung erkennen können.
  • Umfassende Erläuterungen: Arbeitgeber sollten dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Änderungskündigung umfassend erläutern, welche Änderungen der Arbeitsbedingungen beabsichtigt sind.
  • Bedeutung der Bestimmtheit für die Wirksamkeit: Die Bestimmtheit des Änderungsangebots ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Das Urteil verdeutlicht die hohen Anforderungen, die an die Bestimmtheit von Änderungsangeboten gestellt werden.
  • Es stärkt die Rechte der Arbeitnehmer, indem es ihnen ermöglicht, die Annahme eines unklaren Änderungsangebots zu verweigern.
  • Die Entscheidung des BAG ist in der Literatur überwiegend positiv aufgenommen worden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

woman inside laboratory

BAG 8 AZR 370/20

Dezember 6, 2024
BAG 8 AZR 370/20Urteil vom 05.12.2024RA und Notar KrauDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, das…
brown mallet on gray wooden surface

LArbG Berlin-Brandenburg 26 Ta (Kost) 6048/24

November 26, 2024
LArbG Berlin-Brandenburg 26 Ta (Kost) 6048/24Kosten des Rechtsstreits in einem gerichtlichen Vergleich – Einheitliche Behandlung von Prozess- …
paragraph, law, dish

Beschluss BAG vom 16.01.2018 – 7 ABR 21/16 – Betriebsratswahl

November 12, 2024
Beschluss BAG vom 16.01.2018 – 7 ABR 21/16 – BetriebsratswahlRA und Notar KrauKernaussage:Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in …