BAG 2 AZR 68/16 Urteil vom 26.1.2017, Änderungskündigung – fehlende Bestimmtheit – Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen sozial nicht gerechtfertigt
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Änderungskündigung unwirksam ist, wenn das Änderungsangebot des Arbeitgebers nicht ausreichend bestimmt ist.
Der Arbeitnehmer muss erkennen können, welche Arbeitsleistung er nach der Änderungskündigung zu erbringen hat.
Sachverhalt:
Der Kläger war als Elektrotechniker bei der Beklagten beschäftigt.
Nach einem Unfall erlitt er gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis und bot dem Kläger gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an.
Das Änderungsangebot sah vor, dass der Kläger künftig als Elektrotechniker im Lager tätig sein und verschiedene Hilfstätigkeiten ausführen sollte.
Der Kläger nahm das Angebot unter Vorbehalt an und erhob Klage.
Problematik:
Entscheidung des BAG:
Das BAG gab der Revision des Klägers statt und stellte fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt war.
Begründung:
Folgen für die Praxis:
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.