BAG 7 AZR 422/20 – Befristungskontrollklage – Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern – Urteil vom 15.12.2021
Die vorliegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit dem Aktenzeichen vom 15. Dezember 2021
betrifft eine Befristungskontrollklage im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern.
Der Kläger, ein Musiker, hatte eine Reihe befristeter Arbeitsverträge mit einem Kulturorchester abgeschlossen,
deren Laufzeit jeweils an die Teilzeitbeschäftigung eines anderen Musikers gekoppelt war.
Die letzte Befristung endete am 3. Juli 2019.
Der Kläger klagte daraufhin gegen die Wirksamkeit der Befristung und argumentierte, dass diese gegen den Tarifvertrag verstoße,
da die Gesamtdauer der befristeten Verträge die festgelegte Höchstdauer überschreite.
Das BAG entschied, dass die Befristung wirksam sei, da sie durch den sachlichen Grund der Vertretung gerechtfertigt sei.
Auch verstieße die Befristung nicht gegen den Tarifvertrag, da dieser den Abschluss mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Verträge erlaube,
solange kein einzelner Vertrag eine bestimmte Höchstdauer überschreite.
Das Gericht wies die Revision des Klägers zurück und entschied, dass er die Kosten zu tragen habe.
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2020 – 3 Sa 23/20 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.