BAG 7 AZR 422/20 – Befristungskontrollklage – Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern

März 20, 2022

BAG 7 AZR 422/20 – BefristungskontrollklageTarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern – Urteil vom 15.12.2021

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Die vorliegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit dem Aktenzeichen vom 15. Dezember 2021

betrifft eine Befristungskontrollklage im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern.

Der Kläger, ein Musiker, hatte eine Reihe befristeter Arbeitsverträge mit einem Kulturorchester abgeschlossen,

deren Laufzeit jeweils an die Teilzeitbeschäftigung eines anderen Musikers gekoppelt war.

Die letzte Befristung endete am 3. Juli 2019.

Der Kläger klagte daraufhin gegen die Wirksamkeit der Befristung und argumentierte, dass diese gegen den Tarifvertrag verstoße,

da die Gesamtdauer der befristeten Verträge die festgelegte Höchstdauer überschreite.

BAG 7 AZR 422/20 – Befristungskontrollklage – Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern

Das BAG entschied, dass die Befristung wirksam sei, da sie durch den sachlichen Grund der Vertretung gerechtfertigt sei.

Auch verstieße die Befristung nicht gegen den Tarifvertrag, da dieser den Abschluss mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Verträge erlaube,

solange kein einzelner Vertrag eine bestimmte Höchstdauer überschreite.

Das Gericht wies die Revision des Klägers zurück und entschied, dass er die Kosten zu tragen habe.

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Befristungskontrollklage
    • 2.1 Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern
    • 2.2 BAG 7 AZR 422/20 – Urteil vom 15.12.2021
    • 2.3 Zusammenfassung der Entscheidung
  1. Tatbestand
    • 3.1 Parteien und Streitgegenstand
    • 3.2 Vertragslaufzeit und -inhalt
    • 3.3 Auslegung des Tarifvertrags
  2. Gründe für die Entscheidung
    • 4.1 Wirksamkeit der Befristung
    • 4.2 Vereinbarkeit mit dem Tarifvertrag
    • 4.3 Auslegung von Vertragsverlängerungen
    • 4.4 Umgehung der Höchstdauerregelung
  3. Tenor
  4. Zusammenfassung und Fazit

BAG 7 AZR 422/20 – Befristungskontrollklage – Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Mai 2020 – 3 Sa 23/20 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

RA und Notar Krau

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