BAG 9 AZR 525/15 Urteil vom 20.9.2016, Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses einer redaktionellen Mitarbeiterin/Programmplanerin
Sachverhalt:
Die Klägerin, eine freie Mitarbeiterin beim Bayerischen Rundfunk (BR), war seit 1989 in verschiedenen Funktionen tätig, u.a. als Moderatorin und Programmplanerin.
Spätestens seit 1994 erfüllte sie die Voraussetzungen der Arbeitnehmerähnlichkeit gemäß dem Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen (TV aäP).
Der BR kündigte das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis mit der Klägerin im Jahr 2013.
Die Klägerin klagte gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und berief sich auf den besonderen Kündigungsschutz nach Tz. 4.2.1 Satz 3 TV aäP,
der eine Kündigung nach 20 Jahren regelmäßiger Tätigkeit nur aus wichtigem Grund zulässt.
Streitpunkte:
Entscheidung des BAG:
Das BAG hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Das Landesarbeitsgericht hatte nicht ausreichend geprüft, ob die Klägerin die Voraussetzungen für den besonderen Kündigungsschutz erfüllte.
Wesentliche Aussagen des BAG:
Auslegung des Tarifvertrags:
Das BAG legte den TV aäP aus und kam zu folgenden Ergebnissen:
Hinweise für das weitere Verfahren:
Das BAG gab dem Landesarbeitsgericht folgende Hinweise für das weitere Verfahren:
Fazit:
Das Urteil des BAG verdeutlicht die Voraussetzungen für den besonderen Kündigungsschutz nach dem TV aäP.
Für die Anwendbarkeit des besonderen Kündigungsschutzes ist eine 20-jährige regelmäßige Tätigkeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit vom BR erforderlich.
Die Geltendmachung von tariflichen Ansprüchen ist dafür nicht notwendig.
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des besonderen Kündigungsschutzes liegt beim Arbeitnehmer.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.