
Bank haftet nicht für Geldverlust durch Phishing-Angriff bei grober Fahrlässigkeit des Kunden
OLG Frankfurt, 06.12.2023 – 3 U 3/23
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank nicht für Schäden haftet, die einem Kunden durch einen Phishing-Angriff entstehen, wenn der Kunde selbst grob fahrlässig gehandelt hat. Im vorliegenden Fall ging es um einen Betrag von knapp 50.000 €, der nach einem solchen Angriff vom Konto des Kunden abgebucht wurde.
Ein Kunde einer Bank erhielt eine verdächtige SMS. Darin stand, sein Konto sei eingeschränkt und er solle sich über einen Link für ein „neues S-CERT Verfahren“ anmelden. Der Absender der SMS sah täuschend echt aus, da die Bank diese Nummer bereits für frühere Mitteilungen genutzt hatte.
Der Kunde klickte auf den Link und wurde kurz darauf von einer Person angerufen, die sich als Bankmitarbeiter ausgab. Auf Anweisung dieser Person bestätigte der Kunde „etwas“ in seiner PushTAN-App mittels Gesichtserkennung. Kurz darauf wurde sein Überweisungslimit erhöht und eine Überweisung von 49.999,99 € von seinem Konto vorgenommen.
Der Kunde behauptete, er habe die Überweisung nicht selbst veranlasst und lediglich einmal etwas in der App bestätigt, nicht aber die Limiterhöhung und die Überweisung selbst. Er war der Meinung, die Bank habe nicht genug Sicherheitsvorkehrungen getroffen und ihn nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Klage des Kunden bereits abgewiesen. Das OLG Frankfurt hat diese Entscheidung nun bestätigt. Das Gericht urteilte, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat und die Bank daher den entstandenen Schaden nicht ersetzen muss.
Das OLG sah mehrere Punkte, die für eine grobe Fahrlässigkeit des Kunden sprechen:
Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit der Sorgfaltspflichten von Bankkunden im Online-Banking. Werden persönliche Sicherheitsmerkmale (wie PINs, TANs oder Bestätigungen per App) nach einem Phishing-Angriff grob fahrlässig freigegeben, kann die Bank die Rückerstattung des abgebuchten Betrags verweigern. Kunden müssen bei verdächtigen Nachrichten und Anrufen extrem vorsichtig sein und die Details von Transaktionen in ihren Banking-Apps genau prüfen, bevor sie diese freigeben.
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