Bank muss bei Betrug durch Apple Pay haften
Gericht: OLG Karlsruhe 17. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 23.12.2025
Aktenzeichen: 17 U 113/23
ECLI: ECLI:DE:OLGKARL:2025:1223.17U113.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Hier ist eine leicht verständliche Zusammenfassung des Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 23. Dezember 2025.
In diesem Rechtsstreit ging es um eine Summe von über 42.000 Euro. Ein Bankkunde wurde Opfer von Betrügern, die seine digitale Debitkarte auf einem fremden Handy für Apple Pay registrierten. Das Gericht musste entscheiden, ob der Kunde den Schaden selbst tragen muss oder ob die Bank ihm das Geld zurückgeben muss.
Das OLG Karlsruhe entschied am 23.12.2025 (Az. 17 U 113/23), dass die Bank den vollen Betrag erstatten muss. Der Grund: Das Sicherheitsverfahren der Bank war nicht ausreichend geschützt.
Ein Unbekannter hatte es geschafft, die Bankdaten des Klägers zu erhalten. Während der Kläger in einer Besprechung mit seinem Chef abgelenkt war, erhielt er auf seinem Handy eine Nachricht seiner PushTAN-App. In der App stand lediglich der Text „Registrierung Karte“.
Der Kläger drückte (eventuell versehentlich oder im Glauben, es sei eine normale Anmeldung) auf „Freigeben“. Dadurch konnten die Betrüger die digitale Karte des Klägers auf ihrem eigenen iPhone aktivieren. In den folgenden Tagen kauften die Täter damit 122-mal ein und verursachten einen Schaden von 42.182,68 Euro.
Die Bank wollte das Geld nicht zurückzahlen. Sie argumentierte:
Das Gericht sah das anders und gab dem Kunden recht. Hier sind die wichtigsten Gründe für diese Entscheidung:
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger die einzelnen 122 Einkäufe nie selbst erlaubt hat. Das Gesetz sagt: Wenn Sie eine Zahlung nicht erlauben (Autorisierung), muss die Bank Ihnen das Geld zurückerstatten. Die Freigabe der „Karten-Registrierung“ war noch keine Erlaubnis für die späteren Einkäufe.
Dies ist der entscheidende Punkt des Urteils. Banken müssen bei digitalen Zahlungen eine sogenannte starke Kundenauthentifizierung verlangen. Das bedeutet, man muss sich durch zwei verschiedene Faktoren ausweisen (zum Beispiel: Passwort und Fingerabdruck).
Das Gericht kritisierte das Verfahren der Bank massiv:
Die Bank warf dem Kunden vor, er sei extrem unvorsichtig gewesen. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn man ganz einfache Vorsichtsregeln missachtet. Das Gericht sah das hier jedoch nicht:
Wenn Sie Opfer von Online-Betrug werden, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen – besonders wenn die Sicherheitsabfragen der Bank unklar formuliert sind oder technische Lücken aufweisen.
| Thema | Entscheidung des Gerichts |
| Haftung | Die Bank haftet für den Schaden. |
| Sicherheitsmangel | Die Registrierung bei Apple Pay war nicht sicher genug. |
| Verschulden | Dem Kunden wurde keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. |
| Erstattung | Der Kontostand muss so hergestellt werden, als hätte es die Betrugszahlungen nie gegeben. |
Wegen weiterer Fragen zu diesem oder ähnlichen Fällen sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen.
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