Bayerisches Oberstes Landesgericht 2Z BR 52/94 Berichtigung Grundbuchs von Amts wegen durch Eintragung Erbfolge und Übertragung von Erbteilen
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 09.06.1994
befasst sich mit den Voraussetzungen für die Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall, insbesondere wenn Erbteile übertragen wurden und ein Miterbe verstorben ist.
Sachverhalt:
A.R. war als Eigentümer von Grundstücken im Grundbuch eingetragen.
Nach seinem Tod im Jahr 1979 wurde er von neun Miterben beerbt. Zwei dieser Erben, K.R. und J.R., verstarben später.
Die Erben von J.R. waren unbekannt.
Fünf der Miterben sowie die Erbin von K.R. übertrugen ihre Erbteile an die Beteiligten zu 1.
Das Grundbuchamt beanstandete den Antrag auf Eintragung der Erbteilsübertragungen, da die gesamte Erbfolge nach A.R. noch nicht eingetragen war und die Erben von J.R. unbekannt waren.
Entscheidungen der Vorinstanzen:
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht wiesen die Anträge auf Berichtigung des Grundbuchs zurück.
Sie argumentierten, dass die Eintragung eines Verstorbenen (J.R.) das Grundbuch unrichtig machen würde und die Eintragung der übrigen Erben die tatsächlichen Verhältnisse nicht korrekt wiedergäbe.
Entscheidung des BayObLG:
Das BayObLG hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Sache an das Grundbuchamt zurück.
Wesentliche Punkte der Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des BayObLG verdeutlicht die Grundsätze der Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall,
insbesondere im Hinblick auf die Voreintragung aller Erben und die Zulässigkeit der Eintragung „unbekannter Erben“ in Ausnahmefällen.
Das Grundbuchamt ist verpflichtet, von Amts wegen die Möglichkeiten der Grundbuchberichtigung zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.