Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss 10.7.1979 – BReg 1 Z 28/79 – testamentum mysticum

Juni 15, 2019

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss 10.7.1979 – BReg 1 Z 28/79 – testamentum mysticum

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 10. Juli 1979 behandelt die Frage der Wirksamkeit eines Testaments,

das formelle Mängel aufweist, insbesondere im Hinblick auf die Bezugnahme auf ein maschinenschriftliches Dokument.

Der Erblasser, J.B., hinterließ ein eigenhändiges Testament, in dem er zur Bezeichnung der Erben auf ein mit der Schreibmaschine geschriebenes, unterzeichnetes Verzeichnis verwies.

Das Gericht entschied, dass diese Form der Erbeinsetzung wegen des Verstoßes gegen die Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ungültig ist,

da ein eigenhändiges Testament gemäß § 2247 BGB vollständig handschriftlich sein muss.

Das Gericht stellte fest, dass die maschinenschriftliche Beilage nicht nur erläuternd, sondern entscheidend für die Erbenbestimmung herangezogen wurde, was unzulässig ist.

Diese Art der Verweisung, bekannt als testamentum mysticum, ist im deutschen Recht nicht zugelassen.

Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss 10.7.1979 – BReg 1 Z 28/79 – testamentum mysticum

Aufgrund dieses Formmangels trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft, was bedeutet, dass die ursprünglich eingesetzten Erben nicht berücksichtigt wurden.

Das Gericht hob zudem hervor, dass in Bayern das Nachlassgericht verpflichtet ist, die Erben von Amts wegen festzustellen

und die Richtigkeit eines erteilten Erbscheins umfassend zu prüfen, unabhängig davon, ob dies im Beschwerdeverfahren von den Beteiligten beantragt wurde.

Somit wurde die Entscheidung des Landgerichts, die Beschwerden der Beteiligten zu 1) bis 13) zurückzuweisen, teilweise aufgehoben und zur weiteren Prüfung zurückverwiesen.

Es wurde festgestellt, dass das Landgericht auch hätte überprüfen müssen, ob die Enterbung des Bruders des Erblassers und dessen Nachkommen wirksam war.

Falls dies nicht der Fall ist, könnte die gesetzliche Erbfolge zugunsten dieser Verwandten gelten.

Die Frage der Wirksamkeit der Enterbung muss daher noch geklärt werden, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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