Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss 20.12.2000 – 1Z BR 133/00 Anfechtungsausschluss
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Dezember 2000 behandelt die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments
durch den überlebenden Ehegatten, der nach dem Tod seiner Ehefrau erneut geheiratet hatte.
Das Testament wurde 1982 von der Erblasserin und ihrem zweiten Ehemann, einem Juristen, aufgesetzt. Es setzte den überlebenden Ehegatten als Alleinerben ein
und bestimmte, dass nach dessen Tod der Nachlass an die Kinder der Erblasserin aus ihrer ersten Ehe gehen sollte.
Der überlebende Ehegatte, der 1998 erneut heiratete, erklärte daraufhin die Anfechtung seiner Verfügung im Testament, um seine neue Ehefrau als Erbin einzusetzen.
Das Nachlassgericht und das Landgericht München II lehnten die Einziehung des ursprünglichen Erbscheins ab,
da sie annahmen, dass die Erblasserin und ihr zweiter Ehemann bei Kenntnis der späteren Wiederverheiratung die gleiche Verfügung getroffen hätten.
Das Bayerische Oberste Landesgericht hob diese Entscheidungen auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Nachlassgericht zurück.
Das Gericht stellte fest, dass die Anfechtung gemäß § 2079 Satz 1 BGB grundsätzlich zulässig sei, da die bloße Unkenntnis eines Pflichtteilsberechtigten ausreiche.
Die Ausnahme nach § 2079 Satz 2 BGB, wonach die Anfechtung ausgeschlossen ist, wenn der Erblasser auch bei Kenntnis der späteren Sachlage gleich verfügt hätte, sei hier nicht anwendbar.
Das Gericht kritisierte, dass das Landgericht nicht hinreichend untersucht habe, ob der überlebende Ehegatte auch in Kenntnis der späteren Wiederverheiratung am Testament festgehalten hätte.
Es betonte, dass die Prüfung des hypothetischen Willens des Testierenden erforderlich sei.
Da diese Anforderungen nicht erfüllt waren, wurde der Fall zur weiteren Klärung, insbesondere zur Überprüfung der Geschäftsfähigkeit des anfechtenden Ehegatten, an das Nachlassgericht zurückverwiesen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.