Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss 5.12.2000 – 1Z BR 115/00 Nachweis von Existenz und Inhalt eines Testaments
RA und Notar Krau
In dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5. Dezember 2000 (Az. 1Z BR 115/00) ging es um ein Nachlassverfahren, in dem die Erbfolge nach einer verstorbenen Erblasserin ohne hinterlassene Kinder geklärt werden musste.
Die Erblasserin hatte mehrere handschriftliche Testamente verfasst, deren Interpretation und Gültigkeit Gegenstand des Verfahrens waren.
Die zentralen Rechtsfragen betrafen die Lesbarkeit und Beweisbarkeit der Testamente sowie die Anforderungen an die Amtsermittlung und Verfahrensführung.
Das Gericht hob den Beschluss des Landgerichts Augsburg auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung zurück.
Es stellte fest, dass die Tatsacheninstanzen Fehler bei der Beweiswürdigung begangen hatten, insbesondere bei der Bewertung der Existenz und des Inhalts eines vermeintlichen Testaments, das nicht aufgefunden werden konnte.
Das Landgericht hatte die Aussagekraft eines früheren, nicht mehr existierenden Testaments ohne ausreichende Ermittlungen abgelehnt.
Die Amtsermittlungspflicht wurde nicht ausreichend erfüllt, da das Landgericht wichtige Zeugen nicht angehört hatte und den Beteiligten keine Gelegenheit gegeben hatte, zu entscheidenden Aspekten Stellung zu nehmen.
Das Gericht betonte, dass ein formgültiges privatschriftliches Testament nur dann wirksam sei, wenn es objektiv lesbar sei, auch wenn dies die Hinzuziehung eines Sachverständigen erfordere.
Im konkreten Fall war ein handschriftlicher Vermerk der Erblasserin schwer entzifferbar, und die Sachverständigen konnten den Text nicht eindeutig lesen.
Das Gericht kritisierte, dass das Landgericht sich nicht ausreichend mit den Sachverständigengutachten auseinandergesetzt habe.
Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass eine einseitige Verpflichtung des Erblassers zur Aufrechterhaltung oder Änderung einer Verfügung von Todes wegen nach § 2302 BGB nichtig ist.
Das Gericht machte deutlich, dass das Landgericht bei der neuen Verhandlung die Existenz und den Inhalt des verlorenen Testaments genauer prüfen
und gegebenenfalls weitere sachverständige Ermittlungen anstellen müsse, um die tatsächlichen Verhältnisse vollständig aufzuklären.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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