Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss 5.7.1990 – BReg 1 a Z 26/90 Ergänzungsregel § 2091 BGB
RA und Notar Krau
Zur Anwendung der Ergänzungsregel des BGB § 2091; zum Amtsermittlungsgrundsatz bei der Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers;
zur Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen
1.
Die Ergänzungsregel des BGB § 2091 darf erst dann angewendet werden, wenn die letztwillige Verfügung keine Anhaltspunkte dafür ergibt, daß die Erben auf verschieden große Bruchteile eingesetzt sind.
2.
Wird die Testierfähigkeit in Zweifel gezogen, so hat das Nachlaßgericht zunächst die Tatsachen zu ermitteln, die für die Annahme, daß Testierunfähigkeit vorgelegen habe, geeignet sein können, bevor es darüber entscheidet, ob es einen medizinischen Sachverständigen beauftragt.
3.
Das Nachlaßgericht oder die Beschwerdekammer dürfen die Testierunfähigkeit verneinen, ohne einen Nervenarzt oder Psychiater als Sachverständigen hinzugezogen zu haben, wenn nach den im Einzelfall gebotenen Ermittlungen dem Gericht keine Zweifel an der Testierfähigkeit verbleiben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.