Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 19/95

April 2, 2019

Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 19/95

Beschluss 9.3.1995

Auslegung letztwillige Verfügung

RA und Notar Krau

In dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9. März 1995  wird über die Auslegung eines Testaments

und das Anfechtungsrecht der Ehefrau als Pflichtteilsberechtigte entschieden.

Der Erblasser, der 1993 kinderlos verstarb, hatte am 16. August 1990 ein Testament errichtet, in dem er sein Haus einer Ordenskongregation (Beteiligte zu 2)

vermachte und diese mit einem Vermächtnis zugunsten seiner späteren Ehefrau (Beteiligte zu 1) belastete.

Kurz vor der Eheschließung am 10. Dezember 1992 ergänzte er das Testament, indem er seiner Frau ein lebenslanges

Wohnrecht im Haus einräumte und weitere Verpflichtungen für die Erbin anordnete.

Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 19/95

Nach dem Tod des Erblassers focht die Ehefrau beide Testamente an, da sie sich als Pflichtteilsberechtigte übergangen fühlte und beantragte einen Erbschein als Alleinerbin.

Das Nachlassgericht und das Landgericht München II wiesen ihren Antrag zurück.

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied jedoch, dass die Vorinstanzen das Testament nicht ausreichend ausgelegt haben.

Insbesondere sei fraglich, ob die Zuwendung des Hauses tatsächlich eine Erbeinsetzung der Ordenskongregation darstellte oder nur ein Vermächtnis.

Dies erfordert eine weitere Sachverhaltsaufklärung, insbesondere zur Bewertung des Nachlasses und der Belastungen durch das Wohnrecht der Ehefrau.

Das Gericht stellte fest, dass eine Anfechtung des Testaments gemäß § 2079 BGB nicht möglich sei, da der Erblasser die Ehefrau nicht übergangen habe.

Die ihr zugewendeten Vermächtnisse seien von erheblichem Wert und zeigten, dass er sie als nahestehende Person betrachtete.

Auch ein Irrtum über ihre künftige Rechtsstellung als Ehefrau könne nicht angenommen werden, da das Testament kurz vor der Eheschließung errichtet wurde.

Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 19/95

Das Urteil des Landgerichts wurde aufgehoben und der Fall zur weiteren Behandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
Erbquote russischer EhegatteOLG Köln 2 Wx 22/24Beschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, d…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Anspruch Erbe gegen Bank Nachlassinsolvenz

Januar 12, 2025
Anspruch Erbe gegen Bank NachlassinsolvenzverfahrenBVerfG 1 BvR 1031/20Beschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:…