BayObLG 1 VA 107/19 – Akteneinsicht in die Betreuungsakte – berechtigtes Interesse im Sinne des § 13 Abs. 2 FamFG – Beschluss vom 24.10.2019
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Kernaussage:
Das Bayerische Oberste Landesgericht ist nicht zuständig für Beschwerden gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Betreuungsakten.
Zuständig ist das Landgericht.
Die Entscheidung über Akteneinsicht ist ein Akt der Rechtsprechung, kein Justizverwaltungsakt.
Hintergrund:
Die Antragstellerin beantragte nach dem Tod der Betroffenen Akteneinsicht in die Betreuungsakte, um mögliche Ansprüche gegenüber der Betreuerin oder dem Erben zu prüfen.
Das Amtsgericht lehnte den Antrag ab, da schutzwürdige Interessen der Erben entgegenstünden.
Die Antragstellerin legte Beschwerde ein.
Das Landgericht gab das Verfahren an das Bayerische Oberste Landesgericht ab.
Entscheidung des Gerichts:
Fazit:
Das BayObLG entschied, dass es für Beschwerden gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Betreuungsakten nicht zuständig ist.
Zuständig ist das Landgericht.
Die Entscheidung über Akteneinsicht ist ein Akt der Rechtsprechung, kein Justizverwaltungsakt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.