Beachtung von Einwänden bei der Ausstellung eines ENZ im Beschwerderechtszug

Dezember 23, 2025

Beachtung von Einwänden bei der Ausstellung eines ENZ im Beschwerderechtszug

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.10.2025 – 14 W 81/24 (Wx)

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist für das internationale Erbrecht sehr wichtig. Es klärt, wie Gerichte mit Streitigkeiten umgehen müssen, wenn jemand ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) beantragt.


Worum geht es in diesem Fall?

Eine Frau verstarb im Jahr 2018. Sie hinterließ vier Kinder: zwei Söhne (B 1 und B 2), eine Tochter (B 4) und einen weiteren Sohn aus einer früheren Beziehung (B 3). Die Eheleute hatten im Jahr 2000 ein gemeinsames Testament geschrieben. Darin hieß es, dass der Überlebende erst einmal alles bekommt (Vorerbe). Nach dessen Tod sollten die drei gemeinsamen Kinder (B 1, B 2 und B 4) alles zu gleichen Teilen erhalten.

Später, im Jahr 2005, schrieb die Mutter jedoch ein neues Testament. Darin wollte sie nur noch die beiden Söhne B 1 und B 2 als Erben einsetzen. Die Tochter B 4 und der Sohn B 3 sollten leer ausgehen. Nach dem Tod der Mutter beantragte die Tochter B 4 nun ein Europäisches Nachlasszeugnis, um ihr Erbe von einem Drittel auch im Ausland (z. B. in Polen) nachweisen zu können.


Die Einwände der anderen Beteiligten

Der Sohn B 3 wehrte sich gegen den Antrag der Tochter. Er behauptete, er sei ebenfalls Erbe. Außerdem meinte er, die Tochter habe gar nicht bewiesen, dass im Ausland überhaupt Vermögen existiert. Das zuständige Nachlassgericht lehnte den Antrag der Tochter daraufhin ab. Das Gericht argumentierte: Sobald jemand Einwände erhebt, darf das Nachlassgericht das Zeugnis nicht ausstellen. Es müsse dann erst ein langwieriger Prozess vor einem anderen Gericht geführt werden.


Die Entscheidung des OLG Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe sah das anders und gab der Beschwerde der Tochter statt. Hier sind die wichtigsten Punkte der Entscheidung:

Prüfungsrecht des Beschwerdegerichts

Normalerweise ist das Verfahren für ein ENZ so gedacht, dass es schnell und unkompliziert geht. Wenn es Streit gibt, stoppt das Verfahren beim Nachlassgericht meistens sofort. Das OLG Karlsruhe entschied jedoch: Wenn das Gericht den Streitfall allein durch die Aktenlage entscheiden kann, ohne neue Beweise (wie Zeugen oder Gutachten) suchen zu müssen, dann darf und muss es das auch tun.

Warum darf das Gericht den Streit entscheiden?

Wenn Gerichte bei jedem kleinen Einwand sofort stoppen würden, könnten böswillige Beteiligte das Verfahren absichtlich blockieren. Sie müssten nur irgendetwas behaupten, um die Ausstellung des Zeugnisses zu verhindern. Das würde dem Ziel des europäischen Rechts widersprechen, Erbschaften über Grenzen hinweg effizient abzuwickeln.

Beachtung von Einwänden bei der Ausstellung eines ENZ im Beschwerderechtszug

Das Testament von 2000 ist bindend

Das Gericht untersuchte das erste Testament aus dem Jahr 2000 genau. Es stellte fest, dass die Eltern sich damals gegenseitig gebunden hatten. Man nennt das im Fachjargon Wechselbezüglichkeit. Das bedeutet: Der Überlebende durfte die Erbfolge der Kinder später nicht mehr einseitig ändern. Das spätere Testament von 2005, in dem die Tochter ausgeschlossen wurde, war daher unwirksam.

Wer ist nun Erbe?

Da das Testament von 2000 gilt, sind die drei gemeinsamen Kinder (B 1, B 2 und B 4) Erben zu je einem Drittel. Der Sohn B 3 ist kein Erbe, da er kein gemeinsames Kind der Eheleute war und im gültigen Testament nicht vorkommt.


Anforderungen an den Verwendungszweck im Ausland

Ein weiterer wichtiger Punkt des Urteils betrifft die Frage, wie genau man nachweisen muss, warum man das ENZ braucht. Das Gericht klärte auf:

  • Sie müssen glaubhaft darlegen, dass Sie das Zeugnis im Ausland nutzen wollen.
  • Sie müssen nicht beweisen, dass dort tatsächlich Vermögen liegt.
  • Es reicht aus, wenn Sie konkrete Angaben machen (z. B. „Es gibt Forderungen gegen eine Stiftung in Polen“).

Da die Tochter B 4 diese Angaben gemacht hatte, war ihr Antrag ausreichend begründet.


Zusammenfassung der rechtlichen Folgen

Das OLG Karlsruhe hat den Fall an das Nachlassgericht zurückgegeben. Dieses muss nun das Zeugnis für die Tochter ausstellen. Das Gericht hat zudem die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Das liegt daran, dass andere Gerichte in Deutschland diese Frage bisher unterschiedlich beurteilt haben. Es muss also eine endgültige Klärung her, ob Beschwerdegerichte immer so tief in die Prüfung einsteigen dürfen.

Was bedeutet das für Sie als Laie?

Wenn Sie ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen und ein anderer Miterbe unbegründete Einwände erhebt, müssen Sie nicht zwingend sofort einen neuen, jahrelangen Prozess beginnen. Wenn die Rechtslage nach den vorhandenen Dokumenten klar ist, kann das Beschwerdegericht den Streit direkt entscheiden und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Das spart Zeit und Kosten bei der Abwicklung von internationalen Erbfällen.

RA und Notar Krau

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