Bedarf ein Ehevertrag der notariellen Beurkundung?
RA und Notar Krau
Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Personen, die heiraten wollen oder bereits verheiratet sind, in dem sie die rechtlichen Folgen ihrer Ehe regeln.
Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, d.h. er muss von einem Notar aufgesetzt und von den Eheleuten in seiner Gegenwart unterschrieben werden.
Warum ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.
Zum einen können die Eheleute damit die gesetzlichen Regelungen abändern, die im Falle einer Scheidung gelten würden.
Zum anderen kann ein Ehevertrag dazu dienen, Klarheit über die Vermögensverhältnisse der Eheleute zu schaffen und so Streitigkeiten im Falle einer Trennung vorzubeugen.
Inhalt eines Ehevertrags
In einem Ehevertrag können verschiedene Regelungen getroffen werden, z.B. zum Güterstand, zum Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich.
Formvorschriften
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.
Der Notar belehrt die Eheleute über die rechtlichen Folgen des Ehevertrags und stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Kosten
Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Wert des Vermögens der Eheleute.
Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Änderung und Aufhebung eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden.
Auch die Änderung oder Aufhebung eines Ehevertrags muss notariell beurkundet werden.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist nicht für jedes Ehepaar sinnvoll.
In folgenden Fällen kann ein Ehevertrag jedoch empfehlenswert sein:
Fazit
Ein Ehevertrag ist ein komplexes Rechtsinstrument, das sorgfältig geprüft werden sollte.
Es ist ratsam, sich vor dem Abschluss eines Ehevertrags von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen.