Bedeutung des Begriffes Agio im Wirtschaftsrecht
Im Wirtschaftsrecht hat das Agio mehrere Bedeutungen, die alle mit einem Aufschlag auf einen Basiswert zu tun haben.
Hier sind die wichtigsten:
1. Aufgeld bei der Ausgabe von Wertpapieren:
2. Unterschied zwischen innerem Wert und Kurswert:
3. Aufgeld bei Devisengeschäften:
4. Agio bei Fonds:
Rechtliche Relevanz:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Agio im Wirtschaftsrecht immer einen Aufschlag auf einen Basiswert darstellt, sei es bei der Ausgabe von Wertpapieren, im Devisenhandel oder bei Fonds.
Das Wort „Agio“ hat seinen Ursprung im Italienischen.
Interessanterweise hat „Agio“ im Italienischen auch die Bedeutung von „Bequemlichkeit“ oder „Muße“.
Diese Bedeutung spiegelt sich auch im musikalischen Begriff „Adagio“ wider, der für ein langsames und gemütliches Tempo steht.
Die ursprüngliche Bedeutung von „Agio“ im Finanzwesen bezog sich auf den Aufschlag, der beim Tausch von verschiedenen Münzen oder Währungen anfiel.
Da dieser Tausch oft mit zusätzlichen Gebühren und Umständlichkeiten verbunden war, zahlte man quasi einen Aufpreis für die „Bequemlichkeit“, die gewünschte Währung zu erhalten.
Im Laufe der Zeit hat sich die Bedeutung von „Agio“ erweitert und umfasst heute verschiedene Arten von Aufschlägen im Finanzwesen, wie z.B. bei der Ausgabe von Wertpapieren oder beim Kauf von Fondsanteilen.