Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers – BGH Urteil vom 28. September 2016 – IV ZR 513/15
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. September 2016 befasst sich mit den Voraussetzungen und der Anwendung des § 2287 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit beeinträchtigenden Schenkungen durch einen Erblasser.
Der Fall dreht sich um die Übertragung eines Grundstücks vom Erblasser an seine Tochter, wobei dem Sohn des Erblassers, dem Kläger, ein Pflichtteilsanspruch zusteht.
Der Kläger, der Sohn des Erblassers, verlangt von seiner Schwester, der Beklagten, eine Zahlung von 60.000 Euro aufgrund einer beeinträchtigenden Schenkung.
Die Eltern der Parteien hatten sich gegenseitig und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Erben des Längstlebenden eingesetzt.
Nach dem Tod der Mutter im Jahr 1995 übertrug der Vater, der 1928 geboren wurde, mit Vertrag vom 26. Januar 1999 sein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück auf die Beklagte.
Dabei behielt er sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht und ein vertragliches Rücktrittsrecht vor.
Die Beklagte verpflichtete sich, den Erblasser bei Bedarf unentgeltlich zu pflegen und zu betreuen.
Der Verkehrswert des Grundstücks wurde auf 140.000 DM geschätzt.
Der Erblasser verstarb 2012, ohne pflegebedürftig geworden zu sein. Später veräußerte die Beklagte das Grundstück für 120.000 Euro.
Der Kläger forderte daraufhin einen Ausgleich in Höhe von 60.000 Euro.
Das Landgericht Berlin und das Kammergericht Berlin-Schöneberg hatten der Klage des Klägers stattgegeben.
Die Beklagte legte Revision ein, die schließlich zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung an das Berufungsgericht führte.
Zentrale rechtliche Aspekte:
Der BGH hebt hervor, dass die Vorinstanzen wesentliche rechtliche Fehler begangen haben:
Das Urteil des Kammergerichts wurde aufgehoben, und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Dieses muss die oben genannten Punkte genauer prüfen und die erforderlichen Feststellungen zur Höhe des Jahresnutzungswerts des Nießbrauchs, zur Pflegeverpflichtung und zum Eigeninteresse des Erblassers treffen.
Das Berufungsgericht muss klären, ob tatsächlich eine Schenkung vorlag und ob der Erblasser den Kläger durch diese Schenkung ohne rechtfertigendes lebzeitiges Eigeninteresse benachteiligt hat.
Das Urteil verdeutlicht die komplexen rechtlichen Anforderungen an die Prüfung von Schenkungen und deren Auswirkungen auf die Erbenstellung im Rahmen des § 2287 BGB.
Es betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung und der Berücksichtigung aller relevanten Umstände, einschließlich dinglicher Belastungen und vertraglicher Verpflichtungen, bei der Bewertung einer möglichen beeinträchtigenden Schenkung.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.