Beendigung Testamentsvollstreckung Nachweis
OLG Karlsruhe 19 W 64/21
Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Grundbuchamt: Bescheinigung des Nachlassgerichts als Alternative zum Erbschein
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 7. September 2022 entschieden,
dass der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Grundbuchamt nicht zwingend durch einen neuen Erbschein ohne Testamentsvollstreckungsvermerk geführt werden muss.
Auch eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Nachlassgerichts kann als Nachweis genügen.
Hintergrund
Im vorliegenden Fall ging es um die Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch.
Die Erbengemeinschaft hatte dem Grundbuchamt eine Bescheinigung des Nachlassgerichts vorgelegt, die die Beendigung der Testamentsvollstreckung bestätigte.
Das Grundbuchamt hatte die Löschung des Vermerks jedoch abgelehnt und die Vorlage eines neuen Erbscheins verlangt.
Entscheidung des OLG Karlsruhe
Das OLG Karlsruhe gab der Beschwerde der Erbengemeinschaft statt und entschied, dass die Bescheinigung des
Nachlassgerichts als Nachweis für die Beendigung der Testamentsvollstreckung ausreicht.
Begründung
Das Gericht führte aus, dass die Erteilung einer solchen Bescheinigung zwar keinem gesetzlich geregelten Verfahren unterliegt,
dies aber auch für die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses mit Beendigungsvermerk gelte.
Die Bescheinigung des Nachlassgerichts sei als eine Entscheidung im Sinne des § 417 ZPO zu verstehen, da sie eine auf Außenwirkung gerichtete Willenserklärung der Behörde darstellt.
Das Nachlassgericht habe mit der Bescheinigung zum Ausdruck gebracht, dass die Testamentsvollstreckung beendet sei
und die Ernennung eines neuen Testamentsvollstreckers oder die Ausstellung eines (neuen) Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht mehr in Betracht komme.
Zudem verfüge das Nachlassgericht über die vorrangige Kompetenz bei der Beurteilung, ob eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde und ob diese noch besteht.
Das Grundbuchamt sei daher an die Entscheidung des Nachlassgerichts gebunden, eine vom Testamentsvollstreckerzeugnis
losgelöste Bestätigung der Beendigung der Testamentsvollstreckung prozessual für zulässig zu erachten.
Praktische Bedeutung
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe hat für die Praxis erhebliche Bedeutung.
Sie erleichtert den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Grundbuchamt, da die Erben nicht mehr zwingend einen neuen Erbschein beantragen müssen.
Dies spart Zeit und Kosten.
Fazit
Die Bescheinigung des Nachlassgerichts stellt eine zulässige Alternative zum Erbschein dar, um die Beendigung der Testamentsvollstreckung gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen.
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