Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung – FG Hamburg Urteil 1.8.2019 – 6 K 53/19
RA und Notar Krau
Das Finanzgericht Hamburg entschied am 1. August 2019 (6 K 53/19), dass Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen nur dann steuerlich berücksichtigt werden können, wenn sie nicht aus dem Nachlass oder durch andere im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt werden können.
In diesem Fall stritten die Kläger, ob die Beerdigungskosten der verstorbenen Mutter als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind, da sie behaupteten, dass das auf den Namen der Mutter lautende Bankkonto, welches am Todestag ein Guthaben von 10.051 Euro aufwies, ihnen und nicht der Mutter zustand.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass eine widerlegbare Vermutung besteht, dass der formelle Inhaber eines Bankkontos auch der wirtschaftliche Verfügungsberechtigte ist.
Da die Kläger keine ausreichenden Beweise vorlegten, die zeigten, dass sie die tatsächlichen Eigentümer des Kontos waren und nicht die Mutter, ging das Gericht davon aus, dass das Guthaben der Mutter und somit Teil des Nachlasses war.
Daher überstiegen die Beerdigungskosten von 5.095 Euro den Nachlass nicht, wodurch sie steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar waren.
Das Gericht betonte auch, dass bloße Vollmachten für ein Bankkonto die Inhaber nicht zu wirtschaftlichen Eigentümern machen und dass es den Klägern obliegt, die Darlegungs- und Beweislast zu erfüllen, um eine solche Zuordnung zu widerlegen.
Da die Kläger keine ausreichenden Unterlagen vorlegten und teilweise widersprüchliche Angaben machten, wurde die Klage abgewiesen.
Die Beerdigungskosten wurden nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt, und der angefochtene Steuerbescheid blieb unverändert.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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