Befangenheitsantrag im Hauptsacheverfahren unzulässig bei etwaiger Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren
OLG Köln (5. Zivilsenat), Beschluss vom 09.10.2025 – 5 W 28/25
Hier finden Sie eine detaillierte und leicht verständliche Zusammenfassung der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zum Thema Befangenheit von Sachverständigen.
In rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere im Medizinrecht, spielen Sachverständige eine entscheidende Rolle. Das sind Experten, die dem Gericht helfen, medizinische Fachfragen zu verstehen. Wenn eine der beteiligten Parteien glaubt, dass dieser Experte nicht neutral ist, kann sie einen sogenannten Befangenheitsantrag stellen.
In dem hier vorliegenden Fall (Aktenzeichen: 5 W 28/25) wehrte sich ein Zahnarzt (der Beklagte) gegen einen Gutachter. Er war der Meinung, der Gutachter sei parteiisch. Das Oberlandesgericht Köln musste entscheiden, ob dieser Vorwurf berechtigt war und ob der Antrag überhaupt rechtzeitig gestellt wurde.
Einer der wichtigsten Punkte in diesem Urteil ist die Einhaltung von Fristen. Im deutschen Recht gilt: Wenn Sie glauben, ein Gutachter sei voreingenommen, dürfen Sie nicht ewig warten, bis Sie das dem Gericht mitteilen.
Oft findet vor dem eigentlichen Prozess ein „selbständiges Beweisverfahren“ statt. Hier wird das Gutachten bereits erstellt. Der Beklagte in diesem Fall behauptete, der Gutachter habe seinen Auftrag überschritten. Er habe medizinische Punkte bewertet, nach denen er gar nicht gefragt worden war.
Das Gericht entschied jedoch: Wenn der Gutachter seinen Auftrag überschreitet, müssen Sie das sofort melden. Der Beklagte wusste schon im Jahr 2024 aus dem schriftlichen Gutachten von dieser Überschreitung. Er stellte den Antrag auf Befangenheit aber erst viel später im eigentlichen Hauptprozess (im Jahr 2025). Das war laut Gericht viel zu spät. Wer zu lange wartet, verliert das Recht, sich über diesen Punkt zu beschweren.
Das Gesetz möchte verhindern, dass Parteien taktische Spiele spielen. Man darf nicht erst abwarten, ob das Gutachten günstig für einen selbst ausfällt, um dann – falls es negativ ist – plötzlich die Befangenheit aus dem Hut zu zaubern. Wer einen Fehler bemerkt, muss ihn unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) rügen.
Ein besonders spannender Teil des Falls drehte sich um die Wortwahl des Sachverständigen. In einer mündlichen Befragung stellte der Anwalt des Zahnarztes eine Frage. Der Gutachter antwortete darauf kurz und knapp: „Unsinn“.
Der Zahnarzt fühlte sich durch dieses Wort herabgesetzt. Er meinte, der Gutachter nehme seine fachliche Meinung nicht ernst und zeige damit deutlich, dass er voreingenommen sei.
Das OLG Köln sah das anders. Die Richter erklärten, dass eine mündliche Verhandlung lebendig ist. Dort wird oft spontaner und lockerer gesprochen als in einem schriftlichen Dokument.
Das Gericht merkte zudem an: Da der Zahnarzt in der Sitzung selbst nicht sofort auf das Wort reagiert hatte, konnte es so schlimm nicht gewesen sein.
Ein häufiges Missverständnis bei Laien ist, dass ein falsches Gutachten automatisch bedeutet, dass der Gutachter befangen ist. Das Gericht stellte hierzu klar:
Selbst wenn ein Gutachter fachliche Fehler macht oder wichtige Details übersieht, ist er deswegen noch lange nicht parteiisch. Ein schlechtes Gutachten ist eben nur ein schlechtes Gutachten.
Der beklagte Zahnarzt hatte ein eigenes Gutachten von einem Kollegen (ein Privatgutachten) eingeholt. Dieses kam zu einem anderen Ergebnis als der gerichtliche Sachverständige. Der Zahnarzt meinte, die großen Unterschiede würden zeigen, dass der gerichtliche Gutachter keine Ahnung habe oder absichtlich falsch liege. Das Gericht blieb hart: Differenzen zwischen zwei Experten sind normal und begründen kein Misstrauen in die Unparteilichkeit.
Hier sind die zentralen Lehren aus dem Beschluss für Sie auf den Punkt gebracht:
Wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind, in dem ein Gutachter bestellt wird, sollten Sie dessen Arbeit sehr genau verfolgen. Prüfen Sie nicht nur, was er schreibt, sondern auch, ob er sich an seinen Auftrag hält. Sollten Sie das Gefühl haben, er überschreitet seine Kompetenzen oder verhält sich unfair, besprechen Sie dies sofort mit Ihrem Anwalt. Ein späterer Protest wird vom Gericht fast immer als „verspätet“ abgelehnt.
Haben Sie Fragen zu den spezifischen Fristen oder möchten Sie wissen, wie man fachliche Fehler in einem Gutachten richtig rügt?
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