Befangenheitsantrag im Hauptsacheverfahren unzulässig bei etwaiger Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren

Dezember 26, 2025

Befangenheitsantrag im Hauptsacheverfahren unzulässig bei etwaiger Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren

OLG Köln (5. Zivilsenat), Beschluss vom 09.10.2025 – 5 W 28/25

Hier finden Sie eine detaillierte und leicht verständliche Zusammenfassung der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zum Thema Befangenheit von Sachverständigen.


Einleitung: Worum geht es in diesem Fall?

In rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere im Medizinrecht, spielen Sachverständige eine entscheidende Rolle. Das sind Experten, die dem Gericht helfen, medizinische Fachfragen zu verstehen. Wenn eine der beteiligten Parteien glaubt, dass dieser Experte nicht neutral ist, kann sie einen sogenannten Befangenheitsantrag stellen.

In dem hier vorliegenden Fall (Aktenzeichen: 5 W 28/25) wehrte sich ein Zahnarzt (der Beklagte) gegen einen Gutachter. Er war der Meinung, der Gutachter sei parteiisch. Das Oberlandesgericht Köln musste entscheiden, ob dieser Vorwurf berechtigt war und ob der Antrag überhaupt rechtzeitig gestellt wurde.


Das Problem der Zeit: Wann muss man einen Antrag stellen?

Einer der wichtigsten Punkte in diesem Urteil ist die Einhaltung von Fristen. Im deutschen Recht gilt: Wenn Sie glauben, ein Gutachter sei voreingenommen, dürfen Sie nicht ewig warten, bis Sie das dem Gericht mitteilen.

Die Bedeutung des selbständigen Beweisverfahrens

Oft findet vor dem eigentlichen Prozess ein „selbständiges Beweisverfahren“ statt. Hier wird das Gutachten bereits erstellt. Der Beklagte in diesem Fall behauptete, der Gutachter habe seinen Auftrag überschritten. Er habe medizinische Punkte bewertet, nach denen er gar nicht gefragt worden war.

Das Gericht entschied jedoch: Wenn der Gutachter seinen Auftrag überschreitet, müssen Sie das sofort melden. Der Beklagte wusste schon im Jahr 2024 aus dem schriftlichen Gutachten von dieser Überschreitung. Er stellte den Antrag auf Befangenheit aber erst viel später im eigentlichen Hauptprozess (im Jahr 2025). Das war laut Gericht viel zu spät. Wer zu lange wartet, verliert das Recht, sich über diesen Punkt zu beschweren.

Warum Unverzüglichkeit wichtig ist

Das Gesetz möchte verhindern, dass Parteien taktische Spiele spielen. Man darf nicht erst abwarten, ob das Gutachten günstig für einen selbst ausfällt, um dann – falls es negativ ist – plötzlich die Befangenheit aus dem Hut zu zaubern. Wer einen Fehler bemerkt, muss ihn unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) rügen.


Darf ein Gutachter „Unsinn“ sagen?

Ein besonders spannender Teil des Falls drehte sich um die Wortwahl des Sachverständigen. In einer mündlichen Befragung stellte der Anwalt des Zahnarztes eine Frage. Der Gutachter antwortete darauf kurz und knapp: „Unsinn“.

Die Sicht des Beklagten

Der Zahnarzt fühlte sich durch dieses Wort herabgesetzt. Er meinte, der Gutachter nehme seine fachliche Meinung nicht ernst und zeige damit deutlich, dass er voreingenommen sei.

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG Köln sah das anders. Die Richter erklärten, dass eine mündliche Verhandlung lebendig ist. Dort wird oft spontaner und lockerer gesprochen als in einem schriftlichen Dokument.

  • Das Wort „Unsinn“ sei zwar umgangssprachlich, aber in diesem Kontext keine Beleidigung.
  • Es sei lediglich eine deutliche fachliche Zuspitzung. Der Gutachter wollte damit nur klarmachen, dass er die fachliche Auffassung des Arztes für völlig falsch hält.
  • Eine „einmalige emotionale Äußerung“ reicht nicht aus, um an der Neutralität des gesamten Gutachters zu zweifeln.

Das Gericht merkte zudem an: Da der Zahnarzt in der Sitzung selbst nicht sofort auf das Wort reagiert hatte, konnte es so schlimm nicht gewesen sein.

Befangenheitsantrag im Hauptsacheverfahren unzulässig bei etwaiger Befangenheit im selbständigen Beweisverfahren


Fachliche Fehler sind keine Befangenheit

Ein häufiges Missverständnis bei Laien ist, dass ein falsches Gutachten automatisch bedeutet, dass der Gutachter befangen ist. Das Gericht stellte hierzu klar:

Mangel an Sachkunde

Selbst wenn ein Gutachter fachliche Fehler macht oder wichtige Details übersieht, ist er deswegen noch lange nicht parteiisch. Ein schlechtes Gutachten ist eben nur ein schlechtes Gutachten.

  • Was Sie tun können: Wenn ein Gutachten Fehler enthält, müssen Sie diese fachlich angreifen. Sie können Ergänzungsfragen stellen oder ein privates Gegengutachten vorlegen.
  • Was Sie nicht tun können: Den Gutachter wegen dieser Fehler als befangen ablehnen. Befangenheit setzt voraus, dass der Gutachter eine innere Ablehnung gegen eine Seite hat. Fachliche Fehler können hingegen jedem passieren, auch einem neutralen Experten.

Die Rolle des Privatgutachtens

Der beklagte Zahnarzt hatte ein eigenes Gutachten von einem Kollegen (ein Privatgutachten) eingeholt. Dieses kam zu einem anderen Ergebnis als der gerichtliche Sachverständige. Der Zahnarzt meinte, die großen Unterschiede würden zeigen, dass der gerichtliche Gutachter keine Ahnung habe oder absichtlich falsch liege. Das Gericht blieb hart: Differenzen zwischen zwei Experten sind normal und begründen kein Misstrauen in die Unparteilichkeit.


Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Hier sind die zentralen Lehren aus dem Beschluss für Sie auf den Punkt gebracht:

  1. Schnelligkeit zählt: Sobald Sie einen Grund für Befangenheit vermuten, müssen Sie diesen sofort dem Gericht melden. Warten Sie nicht auf den nächsten Prozessabschnitt.
  2. Umgangston: Nicht jedes harte Wort eines Experten ist gleich ein Grund zur Ablehnung. In der mündlichen Verhandlung ist ein gewisser Spielraum für deutliche Worte vorhanden.
  3. Fehler vs. Parteilichkeit: Wenn Sie glauben, der Gutachter hat fachlich Unrecht, ist das ein Grund für eine inhaltliche Kritik, aber meistens kein Grund für einen Befangenheitsantrag.
  4. Kosten: In diesem Fall musste der Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen, da seine Beschwerde erfolglos war. Der Streitwert wurde auf über 16.000 Euro festgesetzt.

Fazit für die Praxis

Wenn Sie in einen Rechtsstreit verwickelt sind, in dem ein Gutachter bestellt wird, sollten Sie dessen Arbeit sehr genau verfolgen. Prüfen Sie nicht nur, was er schreibt, sondern auch, ob er sich an seinen Auftrag hält. Sollten Sie das Gefühl haben, er überschreitet seine Kompetenzen oder verhält sich unfair, besprechen Sie dies sofort mit Ihrem Anwalt. Ein späterer Protest wird vom Gericht fast immer als „verspätet“ abgelehnt.

Haben Sie Fragen zu den spezifischen Fristen oder möchten Sie wissen, wie man fachliche Fehler in einem Gutachten richtig rügt?

RA und Notar Krau

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