Befangenheitsrüge im Erbscheinsverfahren:
Fehlerhafte Verfahrensführung als Ablehnungsgrund
OLG Köln I-2 Wx 208/14
Kernaussage:
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann,
wenn er durch schwerwiegende Verfahrensfehler den Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei erweckt.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Erbscheinsverfahren stritten die Beteiligten über die Erbfolge nach einem verstorbenen Erblasser.
Die Beteiligte zu 1) behauptete, Alleinerbin aufgrund eines Testaments zu sein, das jedoch nicht auffindbar war.
Die Beteiligte zu 2) bestritt die Existenz des Testaments.
Der zuständige Richter am Amtsgericht erkannte das Testament an und kündigte die Erteilung eines Erbscheins an die Beteiligte zu 1) an.
Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung auf, da die erforderliche eidesstattliche Versicherung fehlte.
Die Beteiligte zu 1) stellte daraufhin einen neuen Erbscheinsantrag und gab die eidesstattliche Versicherung ab.
Derselbe Richter erkannte erneut das Testament an und kündigte die Erteilung des Erbscheins an, ohne die Beteiligte zu 2) zuvor anzuhören.
Die Beteiligte zu 2) lehnte den Richter daraufhin wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
Das Amtsgericht wies das Ablehnungsgesuch zurück. Gegen diese Entscheidung legte die Beteiligte zu 2) sofortige Beschwerde ein.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht gab der sofortigen Beschwerde statt und erachtete das Ablehnungsgesuch für begründet.
Begründung:
Ablehnungsgrund: Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
Dies ist der Fall, wenn aus Sicht der ablehnenden Partei bei Würdigung aller Umstände berechtigter Anlass besteht, an der Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln.
Verfahrensfehler als Ablehnungsgrund: Grundsätzlich stellen Verfahrensfehler keinen Ablehnungsgrund dar. Etwas anderes gilt jedoch, wenn sich das prozessuale Verhalten des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt.
Konkrete Verfahrensfehler:
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Durch die Nichtanhörung der Beteiligten zu 2) hatte der Richter ihr rechtliches Gehör verletzt. Dies stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar, der den Eindruck einer Voreingenommenheit erweckt.
Besonderheit im vorliegenden Fall: Da die Sache zwischen den Beteiligten höchst umstritten war, hätte der Richter das Verfahren besonders fair gestalten und die Verfahrensvorschriften genau beachten müssen.
Fazit: Das Verhalten des Richters erweckte den Anschein der Voreingenommenheit. Daher war das Ablehnungsgesuch begründet, unabhängig davon, ob der Richter tatsächlich befangen war.
Zusammenfassung der Kernaussagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.