Befreiung Schenkungsteuer bei Erwerb Kunstsammlung

Juli 28, 2017

Befreiung Schenkungsteuer bei Erwerb Kunstsammlung

BFH II R 56/14

Urteil vom 12.5.2016,

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Der Kläger erbte von seinem Vater eine Kunstsammlung.

Er beantragte die vollständige Schenkungsteuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b ErbStG.

Das Finanzamt gewährte lediglich eine Steuerbefreiung von 60 % nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a ErbStG.

Das Finanzgericht wies die Klage ab, da der Kläger seine Bereitschaft, die Sammlung den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen,

nicht durch eine schriftliche Mitteilung an die untere Denkmalbehörde angezeigt habe.

Befreiung Schenkungsteuer bei Erwerb Kunstsammlung

Entscheidung des BFH:

Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und änderte den Schenkungsteuerbescheid ab.

Der Erwerb der Kunstsammlung war in Höhe von 7.525.000 EUR steuerfrei.

Begründung:

Der BFH führte aus, dass die Bereitschaft des Steuerpflichtigen, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen, ein subjektives Tatbestandsmerkmal ist.

Auf dessen Vorliegen kann nur anhand objektiver Sachverhalte geschlossen werden.

Zentrale Argumente des Gerichts:

  • Subjektives Tatbestandsmerkmal: Die Bereitschaft des Steuerpflichtigen, die Gegenstände den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen, ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal.
  • Objektive Indizien: Auf das Vorliegen der Bereitschaft kann nur anhand objektiver Indizien geschlossen werden.
  • Kooperationsvertrag: Der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einem Museum kann ein Indiz für die Bereitschaft des Steuerpflichtigen sein.
  • Konservatorische Behandlung: Die konservatorisch einwandfreie Behandlung der Kunstgegenstände kann ebenfalls ein Indiz für die Bereitschaft des Steuerpflichtigen sein.
  • Zwanzigjähriger Familienbesitz: Der Erwerb einer Kunstsammlung ist nur insoweit in vollem Umfang steuerbefreit, als sich die einzelnen Gegenstände zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits mindestens 20 Jahre im Besitz der Familie befunden haben.
  • Keine Anzeigepflicht: Eine Anzeige der Bereitschaft gegenüber der Denkmalbehörde ist nicht erforderlich.
  • Gesamtschau: Im Streitfall ergab die Gesamtschau der Indizien, dass der Kläger bereit war, die Kunstsammlung den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen.

Befreiung Schenkungsteuer bei Erwerb Kunstsammlung

Fazit:

Der BFH hat entschieden, dass der Erwerb der Kunstsammlung in Höhe von 7.525.000 EUR steuerfrei ist.

Die Entscheidung verdeutlicht die Anforderungen an die vollständige Steuerbefreiung von Kunstsammlungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b ErbStG.

RA und Notar Krau

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