Befristeter Arbeitsvertrag und Betriebsrat: Was passiert, wenn man nicht verlängert wird?
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Juni 2025 – 7 AZR 50/24 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 9. Januar 2024 – 11 Sa 476/23
RA und Notar Krau
Stell dir vor, du hast einen befristeten Job, also einen Arbeitsvertrag, der nach einer bestimmten Zeit automatisch endet. Nun wirst du aber während dieser Zeit in den Betriebsrat gewählt. Der Betriebsrat ist eine Gruppe von Mitarbeitern, die die Interessen der gesamten Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Man könnte sagen, sie sind die Stimme der Angestellten im Unternehmen.
Die große Frage ist: Endet dein befristeter Vertrag trotzdem, auch wenn du jetzt im Betriebsrat bist? Und was ist, wenn der Arbeitgeber dir keinen neuen, unbefristeten Vertrag anbietet, obwohl er das bei anderen Kollegen tut? Könnte das daran liegen, dass du im Betriebsrat bist?
Genau darum ging es in einem aktuellen Gerichtsfall.
Ein Mann hatte einen befristeten Arbeitsvertrag bei einem Logistikunternehmen, der am 14. Februar 2023 enden sollte. Im Sommer 2022 wurde er in den Betriebsrat gewählt. Von 19 Kollegen, deren Verträge ebenfalls an diesem Datum ausliefen, bekamen 16 einen unbefristeten Vertrag angeboten – aber er nicht.
Der Mann war der Meinung, dass er keinen unbefristeten Vertrag bekam, weil er im Betriebsrat war und sich dort engagiert hatte, insbesondere weil er auf einer Gewerkschaftsliste kandidiert hatte. Das Unternehmen sagte aber, es sei einfach nicht zufrieden mit seiner Leistung und seinem Verhalten gewesen, und seine Betriebsratstätigkeit habe keine Rolle gespielt.
Das Bundesarbeitsgericht, das höchste Gericht für Arbeitsrecht in Deutschland, hat sich diesen Fall angesehen. Es hat entschieden:
Im vorliegenden Fall konnten die Gerichte aber nicht beweisen, dass die Betriebsratstätigkeit des Klägers der Grund für die Nichtverlängerung war. Das Gericht hat die Aussagen beider Seiten genau geprüft und kam zu dem Schluss, dass der Arbeitgeber den Vertrag nicht wegen der Betriebsratstätigkeit nicht verlängert hat.
Kurz gesagt:
Dieses Urteil bestätigt also, dass Betriebsratsmitglieder zwar geschützt sind, aber kein „Freifahrtschein“ für die automatische Verlängerung befristeter Verträge haben. Es kommt immer darauf an, ob eine Benachteiligung wegen der Betriebsratstätigkeit vorliegt oder nicht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.