Befristung des Arbeitsverhältnisses institutioneller Rechtsmissbrauch
BAG 7 AZR 135/15
Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG,
institutioneller Rechtsmissbrauch wenn die Gesamtdauer des befristeten Arbeitsverhältnisses acht Jahre überschreitet
Der Kläger war als Vertretungslehrer an einem Gymnasium beschäftigt.
Sein Arbeitsverhältnis wurde über einen Zeitraum von sechs Jahren und vier Monaten insgesamt 16 Mal befristet.
Der Kläger klagte gegen die letzte Befristung und argumentierte, dass ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliege.
Kernaussage des Urteils:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) auf und wies die Klage ab.
Das BAG entschied, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses wirksam war.
Ein institutioneller Rechtsmissbrauch liegt nicht vor, da die Besonderheiten des Schulbereichs eine wiederholte Befristung rechtfertigen können.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht die Besonderheiten des Schulbereichs bei der Befristung von Arbeitsverträgen.
Die wiederholte Befristung von Vertretungslehrern kann gerechtfertigt sein, um den schwankenden Bedarf an Lehrkräften zu decken.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.