Befristung Zweckerreichung
BAG 7 AZR 153/15 Urteil vom 15.2.2017
Kernaussage:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass eine Feststellungsklage des Arbeitgebers, die die Wirksamkeit
einer Befristung oder den Zeitpunkt der Zweckerreichung bei einer Zweckbefristung klären soll, unzulässig ist.
In solchen Fällen ist die Befristungskontrollklage nach § 17 TzBfG der richtige Rechtsweg, der jedoch nur dem Arbeitnehmer offensteht.
Sachverhalt:
Die Klägerin, ein Krankenhaus, beschäftigte die Beklagte als Krankenschwester.
Im Arbeitsvertrag war die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersrente vereinbart.
Die Klägerin war der Auffassung, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitpunkt beendet sei, zu dem die Beklagte als schwerbehinderte Menschen eine ungekürzte Altersrente in Anspruch nehmen könne.
Die Beklagte war anderer Ansicht und wollte erst später in Rente gehen.
Die Klägerin erhob daraufhin Feststellungsklage beim Arbeitsgericht.
Problematik:
Entscheidung des BAG:
Das BAG wies die Revision der Klägerin zurück. Die Klage war unzulässig.
Begründung:
Folgen für die Praxis:
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.