
Beglaubigung der Unterschrift zur Handelsregisteranmeldung durch einfaches elektronisches Zeugnis
BGH, Beschl. v. 26.11.2025 – II ZB 20/24
Vorinstanz: OLG Celle v. 4.12.2024 – 9 W 70/24,
Hier finden Sie eine präzise und leicht verständliche Zusammenfassung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. November 2025. Dieser Text erklärt Ihnen, warum Sie für Ihre Handelsregisteranmeldung nicht mehr zwingend ein Papierdokument mit physischem Stempel benötigen.
Wenn Sie ein Unternehmen führen, zum Beispiel eine GmbH, müssen Sie bestimmte Änderungen im Handelsregister eintragen lassen. Das kann die Auflösung der Firma oder die Ernennung eines Abwicklers (Liquidators) sein. Bisher war es oft so, dass man ein Papier unterschreiben musste, das der Notar dann mit einem physischen Stempel beglaubigte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt: Diese Beglaubigung darf auch rein digital erfolgen. Das spart Zeit und ist ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung in Deutschland.
Ein Geschäftsführer einer GmbH wollte die Auflösung seiner Firma beim Handelsregister anmelden. Er ging zu einem Notar und unterschrieb das Dokument auf Papier. Der Notar scannte dieses Papier ein und erstellte eine digitale Bilddatei.
Dann nutzte der Notar ein sogenanntes einfaches elektronisches Zeugnis. Er bestätigte digital, dass die Unterschrift echt ist und das digitale Bild mit dem Papierdokument übereinstimmt. Diese Datei schickte er an das Registergericht.
Das zuständige Registergericht lehnte die Eintragung jedoch ab. Die Beamten dort meinten, dass eine Unterschrift auf Papier auch zwingend eine Beglaubigung auf Papier brauche. Ein rein digitaler Vermerk reiche nicht aus. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Celle gab dem Registergericht zunächst recht. Sie argumentierten, dass die Gesetze diese moderne Form der Beglaubigung für herkömmliche Unterschriften nicht ausdrücklich vorsehen würden.
Der Geschäftsführer wollte das nicht akzeptieren und zog vor den Bundesgerichtshof. Mit Erfolg! Die Richter am BGH entschieden, dass die digitale Beglaubigung einer handschriftlichen Unterschrift rechtens ist.
Der BGH schaute sich die Gesetzestexte (HGB und BeurkG) ganz genau an. Hier sind die wichtigsten Gründe für die Entscheidung:
Vielleicht fragen Sie sich, warum man nicht einfach direkt alles rein digital unterschreibt. Der BGH hat hier ein sehr praxisnahes Argument geliefert:
Noch haben nicht alle Geschäftsführer eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (qeS). Das ist eine Art digitaler Ausweis, mit dem man am Computer rechtsgültig unterschreiben kann. Solange diese Technik noch nicht überall verbreitet ist, ist der „Mittelweg“ ideal: Sie unterschreiben wie gewohnt auf Papier, und der Notar erledigt den Rest digital.
Da Handelsregisteranmeldungen sowieso elektronisch beim Gericht eingereicht werden müssen (§ 12 HGB), ist es nur logisch, dass auch der Beglaubigungsprozess des Notars komplett digital sein darf. Es verhindert unnötigen „Medienbruch“ – also das ständige Hin- und Herwechseln zwischen Papier und Computer.
Durch das Urteil steht fest:
Hier sind die Paragrafen, die der BGH für seine Entscheidung genutzt hat:
| Gesetz | Paragraph | Bedeutung |
| HGB | § 12 Abs. 1 | Regelt, wie Anmeldungen zum Handelsregister eingereicht werden müssen. |
| BeurkG | § 39a | Erlaubt es Notaren, einfache Zeugnisse elektronisch zu erstellen. |
| BeurkG | § 40 | Beschreibt, wie eine Unterschrift beglaubigt wird (Präsenz beim Notar). |
| BGB | § 129 | Regelt die öffentliche Beglaubigung allgemein. |
Dieses Urteil zeigt, dass das deutsche Rechtssystem bereit für die Zukunft ist. Es müssen nicht immer neue Gesetze geschrieben werden; oft reicht es, die bestehenden Regeln modern auszulegen. Für Sie als Unternehmer bedeutet das weniger Bürokratie und eine modernere Zusammenarbeit mit Ihrem Notar.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Handelsregisteranmeldung haben oder eine rechtssichere Beglaubigung benötigen, unterstützen wir Sie gerne dabei, diese neuen digitalen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Bitte nehmen Sie bei weiteren Fragen oder für eine Beratung Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf.
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