Begründung der Mitgliedschaft im Verein
Wenn Sie einem Verein beitreten oder verstehen möchten, wie die rechtlichen Strukturen funktionieren, gibt es viel zu beachten. Die Mitgliedschaft ist das Herzstück jedes Vereins. Sie regelt, wer mitbestimmen darf und welche Pflichten bestehen. In diesem Text erfahren Sie alles Wichtige über den Beginn, das Ende und die Übertragbarkeit einer Mitgliedschaft.
Es gibt grundsätzlich zwei Wege, wie Sie Mitglied werden können: Entweder Sie sind direkt bei der Gründung dabei oder Sie treten dem Verein später bei.
Der Beitritt ist ein rechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und dem Verein. Meistens stellen Sie einen Antrag, und der Verein nimmt diesen an. Wenn in der Satzung nichts anderes steht, kann ein Beitritt sogar rückwirkend gelten.
Die Satzung des Vereins legt fest, wie der Beitritt genau ablaufen muss. Oft gibt es dafür bestimmte Formulare. Wenn es keine festen Regeln gibt, kann eine Mitgliedschaft sogar durch „schlüssiges Verhalten“ entstehen – also wenn Sie sich wie ein Mitglied verhalten und der Verein Sie so behandelt.
Wichtig: Man kann normalerweise nicht „einfach so“ Mitglied werden, nur weil man ein bestimmtes Amt innehat. Es braucht fast immer eine bewusste Erklärung.
Viele Menschen glauben, dass jeder Verein sie aufnehmen muss. Das stimmt jedoch nicht. Grundsätzlich herrscht die Vereinigungsfreiheit. Das bedeutet: Ein Verein darf sich seine Mitglieder selbst aussuchen.
Ein Verein kann Ihren Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sie haben keinen allgemeinen Anspruch darauf, Mitglied zu werden. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung hilft hier nicht weiter – der Verein darf Sie anders behandeln als andere Bewerber.
Es gibt seltene Ausnahmen, in denen ein Verein zur Aufnahme verpflichtet ist. Das gilt besonders dann, wenn der Verein eine überragende Machtstellung hat. Wenn Sie zum Beispiel für Ihren Beruf zwingend auf die Mitgliedschaft angewiesen sind und es keine Alternative gibt, kann ein Aufnahmeanspruch bestehen. Das betrifft oft Wirtschaftsverbände oder Monopolstellungen.
Auch Vereine müssen sich an bestimmte gesellschaftliche Regeln halten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spielt hier eine Rolle.
Ein Verein darf niemanden aufgrund der Herkunft, des Geschlechts oder der Religion grundlos ablehnen, wenn er eine sehr mächtige soziale Stellung hat. Bei einem kleinen Freizeitverein sind diese Regeln jedoch weniger streng als bei einem riesigen Verband wie dem ADAC.
Wenn ein Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden möchte, darf er den Kreis seiner Mitglieder nicht willkürlich begrenzen. Ein Verein, der ohne sachlichen Grund nur Männer aufnimmt (und keine Frauen), kann seine Steuervorteile verlieren.
Wenn beim Beitritt etwas schiefgeht (zum Beispiel, weil der Vorstand nicht unterschriftsberechtigt war), ist das rechtlich kompliziert.
Wenn Sie schon länger im Verein aktiv sind und man dann merkt, dass der Beitritt eigentlich ungültig war, werden Sie für die Vergangenheit meist wie ein normales Mitglied behandelt. Sie können dann aber für die Zukunft sofort austreten.
Schon während der Verhandlungen über einen Beitritt müssen Verein und Bewerber ehrlich zueinander sein. Wenn der Verein Ihnen wichtige Informationen verschweigt, können Sie unter Umständen Schadenersatz verlangen.
Nichts ist für die Ewigkeit – das gilt auch für die Vereinszugehörigkeit. Es gibt mehrere Wege, wie eine Mitgliedschaft enden kann:
Das Gesetz sagt hier ganz klar: Nein. Eine Mitgliedschaft ist an Ihre Person gebunden. Sie können sie nicht einfach an jemand anderen übertragen oder im Testament weitergeben.
Ein Verein kann in seiner Satzung aber etwas anderes festlegen. Das wird oft bei Wirtschaftsvereinen gemacht, damit ein Nachfolger im Geschäft auch direkt den Platz im Verband übernehmen kann.
Sie dürfen Ihre Rechte als Mitglied (zum Beispiel das Stimmrecht) nicht einfach auf eine andere Person übertragen, es sei denn, die Satzung erlaubt dies ausdrücklich. Selbst dann behalten Sie als echtes Mitglied immer die letzte Kontrolle.
Das Vereinsrecht ist komplex und bietet viele Fallstricke. Wenn Sie Fragen zur Satzung, zum Beitritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern haben, sollten Sie sich professionelle Hilfe holen.
Bitte nehmen Sie bei rechtlichen Fragen Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr auf. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Anliegen rund um das Vereinsrecht.