Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum vorläufig untersagt
BGH Urteil vom 20.12.2024 – V ZR 277/23
Leitsätze:
Sachverhalt:
Der Beklagte ist Eigentümer eines Grundstücks in Berlin.
Die Stadt Berlin hatte eine Verordnung erlassen, wonach die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Gebieten mit Erhaltungsverordnungen genehmigungsbedürftig ist.
Für das Grundstück des Beklagten war eine solche Erhaltungsverordnung im Aufstellungsverfahren.
Dem Beklagten wurde daraufhin die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum vorläufig untersagt.
Trotzdem teilte er sein Grundstück in Wohnungs- und Teileigentumseinheiten auf und beantragte den Vollzug der Teilung.
Die Erhaltungsverordnung trat in Kraft, und die vorläufige Untersagung wurde widerrufen.
Später trat die Berliner Umwandlungsverordnung in Kraft.
Der Kläger verlangte die Abgabe einer Erklärung zur Schließung der Wohnungsgrundbücher.
Entscheidung des BGH:
Der BGH bestätigte die Entscheidung des Kammergerichts und wies die Revision des Beklagten zurück.
Der Anspruch des Klägers auf Abgabe der Erklärung zur Schließung der Wohnungsgrundbücher sei begründet.
Begründung:
Fazit:
Der BGH hat entschieden, dass eine Teilung in Wohnungs- oder Teileigentum, die trotz einer vorläufigen Untersagung erfolgt ist,
gegenüber dem Verbotsgeschützten relativ unwirksam bleibt, auch wenn die Untersagung widerrufen wird und eine Umwandlungsverordnung in Kraft tritt.
Die Eintragung der Teilung in das Grundbuch führt nicht zu einer Genehmigungsfiktion.
Der BGH betont den Schutz der Erhaltungsziele und die Notwendigkeit, verbotswidrige Verfügungen zu verhindern.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.