Begünstigte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

Mai 17, 2025

Begünstigte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

Bundesfinanzhof Urteil vom 17. Juni 2020, II R 38/17

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen. Es geht um die Frage, wann eine steuerliche Begünstigung bei der Schenkung von Betriebsvermögen möglich ist.

Dieses Urteil ist besonders für Unternehmerfamilien relevant.

Worum ging es genau?

Ein Vater übertrug seinem Sohn zunächst ein Grundstück, das zu seinem Betriebsvermögen gehörte. Kurz darauf schenkte er ihm auch seinen Anteil an der Firma (einer GmbH & Co. KG).

Das Finanzamt sah die Grundstücksschenkung als separate Schenkung an und gewährte keine steuerlichen Vorteile für Betriebsvermögen.

Der Sohn war jedoch der Meinung, dass die Schenkung des Grundstücks und des Firmenanteils zusammenhingen und somit steuerlich begünstigt sein müssten.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Der BFH gab dem Finanzamt Recht.

Die Richter entschieden, dass die steuerlichen Vorteile für Betriebsvermögen nur dann gelten, wenn die einzelnen Wirtschaftsgüter (wie das Grundstück) gleichzeitig mit dem gesamten Firmenanteil übertragen werden.

Begünstigte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil ist wichtig, wenn Sie planen, Ihr Unternehmen oder Teile davon an die nächste Generation weiterzugeben.

Gleichzeitigkeit ist entscheidend:

Wenn Sie einzelne Wirtschaftsgüter aus Ihrem Betrieb verschenken möchten und später denRest des Unternehmens übertragen, können die steuerlichen Vorteile verloren gehen.

Einheitliche Übertragung: Um die Steuerbegünstigungen zu nutzen, sollten die wesentlichen Vermögenswerte des Betriebs zusammen mit den Anteilen an der Gesellschaft übertragen werden.

Zivilrechtliche Stellung zählt: Zum Zeitpunkt der Schenkung des Grundstücks war der Sohn noch nicht offiziell Gesellschafter der Firma. Das war ein wichtiger Punkt für das Gericht.

Fazit

Die Übertragung von Betriebsvermögen ist oft komplex. Dieses Urteil zeigt, dass die genaue Reihenfolge und der Zeitpunkt der Übertragung entscheidend für die steuerliche Behandlung sein können.

Wenn Sie Fragen zur Übergabe Ihres Unternehmens haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir von RA und Notar Krau helfen Ihnen gerne weiter, um die steuerlich besten Lösungen für Ihre Situation zu finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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