Bei Weiterleitung von Phishing-Geldern ist weiterleitender Kontoinhaber dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet

Dezember 7, 2025

Bei Weiterleitung von Phishing-Geldern ist weiterleitender Kontoinhaber dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet

LG Itzehoe, 04.11.2010 – 7 O 16/10

Das Urteil auf einen Blick

Das Landgericht Itzehoe hat am 4. November 2010 ein Urteil gefällt. In diesem Fall klagte eine Bank gegen einen Rentner. Es ging um einen Betrug beim Online-Banking, sogenanntes „Phishing“.

Das Ergebnis: Die Bank hat den Prozess größtenteils verloren. Der Rentner muss der Bank nicht den gesamten Schaden von über 8.800 Euro ersetzen. Er wurde lediglich dazu verurteilt, 504,12 Euro zurückzuzahlen. Dies war der Betrag, den er als Provision für sich behalten hatte. Die restliche Klage der Bank wurde abgewiesen.


Was war passiert?

Der Beklagte war ein 63 Jahre alter Mann, der seine Rente aufbessern wollte. Er suchte nach einer Arbeit. Im September 2009 erhielt er eine E-Mail von einer angeblichen Firma namens „Phillips de Pury & Company“ aus New York. Diese Firma bot ihm einen Job als „Einkäufer“ an.

Der Mann glaubte, dass es sich um ein seriöses Angebot handelte. Er unterschrieb einen Arbeitsvertrag. Außerdem schickte er eine Kopie seines Personalausweises und seine Bankdaten an die vermeintliche Firma. Die Firma bestätigte ihm den Erhalt der Unterlagen und kündigte erste Aufträge an.

Tatsächlich steckten hinter der Firma Betrüger. Diese Betrüger hatten sich durch „Phishing“ (Datenklau) Zugriff auf das Konto einer völlig fremden Bankkundin verschafft.

Der Ablauf des Betrugs:

  1. Die Betrüger überwiesen am 29. September 2009 illegal 8.804,12 Euro vom Konto der fremden Frau auf das Konto des Rentners.
  2. Ein Mann rief den Rentner an und gab ihm Anweisungen.
  3. Der Rentner hob das Geld ab.
  4. Er kaufte für 8.310,00 Euro sogenannte „Ukash-Karten“ an Tankstellen. Das sind Guthabenkarten, die wie Bargeld im Internet genutzt werden können.
  5. Er gab die Codes dieser Karten telefonisch an die Betrüger weiter.
  6. Die restlichen 504,12 Euro (ca. 5 %) behielt er als seinen vereinbarten Lohn.

Der Streit vor Gericht

Die Bank bemerkte den Betrug und erstattete der bestohlenen Kundin ihr Geld zurück. Nun wollte die Bank das Geld von dem Rentner wiederhaben.

Die Argumente der Bank: Die Bank war der Meinung, der Rentner habe bei einer Straftat geholfen. Er hätte erkennen müssen, dass das Jobangebot faul war. Wer E-Mails von unbekannten Firmen aus dem Ausland bekommt und Geld weiterleiten soll, müsse misstrauisch werden. Deshalb verlangte die Bank die vollen 8.804,12 Euro von ihm zurück.

Die Argumente des Rentners: Der Mann verteidigte sich. Er sagte, er habe gutgläubig gehandelt. Für ihn sah der Arbeitsvertrag echt aus. Er dachte, er tut etwas Legales. Er habe nicht gewusst, dass das Geld aus einem Verbrechen stammte. Da er das meiste Geld für die Ukash-Karten ausgegeben hatte, besitze er es nicht mehr und könne es nicht zurückzahlen.

Bei Weiterleitung von Phishing-Geldern ist weiterleitender Kontoinhaber dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet

Die Entscheidung des Gerichts

Der Richter gab dem Rentner in den wichtigsten Punkten recht. Hier sind die Gründe in einfacher Sprache erklärt:

1. Keine Beihilfe zum Betrug Das Gericht entschied, dass der Mann kein Betrüger ist. Er hatte keinen Vorsatz. Das heißt, er wollte niemanden schädigen und wusste nichts von dem Datenklau im Hintergrund. Er war zwar ein Werkzeug der echten Täter, aber er wusste es nicht.

2. Keine Geldwäsche Auch den Vorwurf der Geldwäsche wies das Gericht zurück. Dafür hätte der Mann „leichtfertig“ handeln müssen. Leichtfertig bedeutet, dass man grob unvorsichtig ist und offensichtliche Zweifel ignoriert. Das Gericht fand aber, dass der Mann zwar naiv, aber nicht grob unvorsichtig war.

  • Die E-Mails und der Vertrag sahen für einen Laien professionell aus.
  • Es gab telefonischen Kontakt, der vertrauenswürdig wirkte.
  • Das Kaufen von Guthabenkarten an Tankstellen ist an sich nichts Illegales. Dass er die Internetseite der Firma nicht überprüft hatte, war kein schwerer Fehler. Selbst wenn er es getan hätte, hätte er den Betrug vielleicht nicht bemerkt.

3. Die Rückzahlung (Ungerechtfertigte Bereicherung) Es gibt im Gesetz einen Grundsatz: Wer Geld ohne rechtlichen Grund erhält, muss es zurückgeben. Das gilt auch hier. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die sogenannte „Entreicherung“. Das bedeutet: Wenn jemand gutgläubig Geld ausgegeben hat und es nicht mehr besitzt, muss er es nicht ersetzen.

  • Der Rentner hatte für 8.310 Euro Karten gekauft und die Codes weitergegeben. Dieses Geld ist weg. Da er gutgläubig war, muss er diesen großen Teil nicht zurückzahlen.
  • Anders sieht es mit der Provision aus. Die 504,12 Euro hat er behalten. Er ist also noch um diesen Betrag „bereichert“. Deshalb muss er genau diese Summe an die Bank zurückzahlen.

Fazit

Der Rentner hatte Glück im Unglück. Das Gericht sah in ihm ein Opfer, das von Kriminellen ausgenutzt wurde, und keinen Täter. Weil er wirklich glaubte, einen normalen Job zu machen, muss er den riesigen Schaden der Bank nicht bezahlen. Er muss nur das Geld herausrücken, das er selbst als Lohn behalten hat.

Wären dem Mann jedoch grobe Fehler nachgewiesen worden (zum Beispiel, wenn der Job völlig absurd gewirkt hätte), hätte er vermutlich den gesamten Betrag zahlen müssen.

RA und Notar Krau

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