Bekomme ich Deckung von meiner Rechtsschutzversicherung wenn ich Rechte aus dem Wohnungseigentumsgesetz geltend machen will?
Das ist eine wichtige und berechtigte Frage. Die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung für Streitigkeiten, die aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) resultieren, hängt entscheidend von Ihrem individuellen Vertrag ab.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:
Rechtsschutzversicherungen bieten Schutz für Immobilienangelegenheiten in der Regel über den Baustein „Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz“ an.
Ihr privater Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz deckt oft Streitigkeiten mit der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft (WEG) ab, beispielsweise wenn Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten möchten.
Die WEG selbst benötigt eine separate WEG-Rechtsschutzversicherung (manchmal auch Wohneigentümergemeinschafts-Rechtsschutz genannt). Diese schützt die Gemeinschaft bei Auseinandersetzungen mit:
einzelnen Eigentümern (z.B. wegen Hausgeldschulden oder baulichen Veränderungen).
Dritten (z.B. Handwerkern, Dienstleistern oder Versorgern).
Wenn der Baustein „Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz“ in Ihrem Vertrag (als Einzeleigentümer) oder im Vertrag der WEG (als Gemeinschaft) enthalten ist, werden häufig folgende Fälle abgedeckt:
Anfechtung von WEG-Beschlüssen: Als einzelner Eigentümer, wenn Sie einen Beschluss der Eigentümerversammlung gerichtlich überprüfen lassen möchten.
Streitigkeiten um das Gemeinschaftseigentum:
Mangelhafte Arbeiten am Gemeinschaftseigentum durch Handwerker oder Dienstleister.
Konflikte mit der Hausverwaltung.
Mahn- und Vollstreckungsverfahren: Für die WEG zur Eintreibung von säumigen Hausgeldzahlungen.
Nachbarschaftsstreitigkeiten: Zum Beispiel wegen Lärmbelästigung oder Wegerechten.
Steuer-Rechtsschutz: Zum Beispiel bei Streit um Grundsteuer oder Abwassergebühren.
Trotz Deckungsumfang gibt es oft klare Einschränkungen, die zu einer Ablehnung der Kostenübernahme führen können:
Streitigkeiten unter den Eigentümern untereinander: In vielen WEG-Rechtsschutzversicherungen der Gemeinschaft sind Konflikte zwischen einzelnen Eigentümern nicht versichert (Quelle 3.5).
Streitigkeiten des Verwalters gegen einzelne Eigentümer oder Dritte (Quelle 3.5).
Oft gilt eine Wartezeit von drei Monaten (oder länger) ab Vertragsabschluss, bevor Sie den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz in Anspruch nehmen können.
Streitigkeiten, die ausschließlich Ihr Sondereigentum betreffen (z.B. innere Reparaturen in Ihrer Wohnung), sind oft nicht über den WEG-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versichert, sondern gegebenenfalls über eine andere Leistungsart
Um eine verbindliche Auskunft zu erhalten, ist es unerlässlich, die Leistungsdetails Ihres Vertrages zu prüfen.
Würden Sie mir mitteilen, ob Sie den Rechtsschutz als
einzelner Eigentümer (gegen die WEG/Verwaltung/Nachbarn)
oder die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) (gegen Dritte/einzelne Eigentümer)
in Anspruch nehmen möchten?
So kann ich Ihnen gezieltere Informationen geben, welche Aspekte Sie in Ihrem Vertrag genau prüfen müssen.