bekommt Vermächtnisnehmer Ablichtungen aus Nachlassakte
KG Berlin 1 W 457/10
Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers nach Akteneinsicht
Das Kammergericht Berlin hatte in diesem Fall über die Frage zu entscheiden,
ob einem Vermächtnisnehmer nach gewährter Akteneinsicht ein Anspruch auf Fertigung von Ablichtungen aus den Nachlassakten zusteht.
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte der Beteiligten in zwei Testamenten Schmuck und Pelze vermacht.
Die Erbin bestritt jedoch die Gültigkeit des Vermächtnisses.
Die Beteiligte beantragte daraufhin Akteneinsicht und die Fertigung von Ablichtungen aus den Nachlassakten, um ihre Ansprüche prüfen zu können.
Das Nachlassgericht lehnte den Antrag auf Ablichtungen ab.
Rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des Gerichts:
Das Kammergericht Berlin hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und wies dieses an, der Beteiligten die gewünschten Ablichtungen zu fertigen.
Begründung:
Fazit:
Das Kammergericht Berlin hat in diesem Urteil klargestellt, dass Vermächtnisnehmern
nach gewährter Akteneinsicht grundsätzlich ein Anspruch auf Fertigung von Ablichtungen aus den Nachlassakten zusteht.
Dieser Anspruch ist nicht von der Darlegung eines besonderen Interesses abhängig.
Wichtige Punkte des Urteils in Stichpunkten:
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