Belästigung durch Nachbarn in der Mietwohnung – haftet der Vermieter?
RA und Notar Krau
Die Frage, ob ein Vermieter für Belästigungen durch Nachbarn in einer Mietwohnung haftet, hängt von verschiedenen rechtlichen Aspekten ab, die im deutschen Mietrecht geregelt sind.
1. Allgemeine Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet grundsätzlich für Mängel der Mietsache, die während der Mietzeit entstehen, wenn ihn ein Verschulden trifft, also bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten. Dies umfasst auch die schuldhafte Verursachung eines Mangels durch pflichtwidriges Unterlassen
Wenn Belästigungen durch Nachbarn als Mangel der Mietsache angesehen werden können, könnte eine Haftung des Vermieters in Betracht kommen, insbesondere wenn er gegen die Störer nicht einschreitet, obwohl er hierzu verpflichtet und in der Lage wäre
2. Hausfriedensstörungen und Belästigungen:
Hausfriedensstörungen können lang andauernde unzumutbare Belästigungen der Hausmitbewohner oder anderer Mieter sein, wie etwa häufige Polizeiaktionen oder unberechtigte Betretungen von Wohnungen
Auch Belästigungen durch Gerüche oder Lärm können unter bestimmten Umständen als Hausfriedensstörungen angesehen werden
Der Vermieter könnte verpflichtet sein, gegen solche Störungen vorzugehen, um die Wohnqualität für die übrigen Mieter zu erhalten
3. Rechtliche Verpflichtungen des Vermieters:
Der Vermieter hat eine vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, was sich auf alle Gefahrenquellen auch außerhalb der Mietsache erstreckt
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Vermieter eine generelle Kontrollpflicht über das Verhalten der Nachbarn hat. Eine Haftung könnte bestehen, wenn der Vermieter Kenntnis von den Belästigungen hat und keine angemessenen Maßnahmen ergreift, um diese zu unterbinden
4. Mieterrechte und Kündigung:
Mieter haben das Recht, bei erheblichen Belästigungen durch Nachbarn Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Möglichkeit, das Mietverhältnis zu kündigen, wenn die Belästigungen das Maß des Zumutbaren überschreiten
Der Vermieter ist in solchen Fällen gefordert, die Belästigungen zu unterbinden, um eine Kündigung durch den Mieter zu vermeiden
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Haftung des Vermieters für Belästigungen durch Nachbarn in einer Mietwohnung von der konkreten Situation abhängt. Der Vermieter könnte haftbar sein, wenn die Belästigungen als Mangel der Mietsache angesehen werden und er es unterlässt, gegen die Störer vorzugehen, obwohl er dazu in der Lage wäre. Mieter sollten in solchen Fällen den Vermieter informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird.