Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

November 29, 2025

Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

Gericht:BGH 12. Zivilsenat
Entscheidungsdatum:25.09.2019
Aktenzeichen:XII ZB 25/19
ECLI:ECLI:DE:BGH:2019:250919BXIIZB25.19.0
Dokumenttyp:Beschluss

Verfahrensgang
vorgehend OLG Celle, 19. Dezember 2018, Az: 15 UF 19/17
vorgehend AG Peine, 30. Dezember 2016, Az: 10 F 393/14

Worum geht es in diesem Fall?

Dieser Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) beschäftigt sich mit dem Thema Unterhalt nach einer Scheidung. Es geht speziell um den sogenannten nachehelichen Unterhalt. Der Fall ist besonders interessant, weil der Ehemann sehr viel Geld verdient. Es mussten wichtige Fragen geklärt werden. Wie berechnet man den Unterhalt bei hohem Einkommen? Spielt eine neue Ehefrau eine Rolle? Und wie lange muss der Mann zahlen?

Die Vorgeschichte der beiden Eheleute

Das betroffene Paar hatte im Jahr 1996 geheiratet. Sie bekamen zwei Kinder. Im Jahr 2013 trennten sie sich, und 2016 wurden sie offiziell geschieden.

Die Rollenverteilung in der Ehe war klassisch. Der Ehemann machte Karriere. Er arbeitet beim VW-Konzern in einer hohen Position. Sein Jahresgehalt lag im Jahr 2018 bei fast 300.000 Euro brutto.

Die Ehefrau hatte vor der Geburt der Kinder ebenfalls bei VW gearbeitet. Sie war dort Buchhalterin. Doch dann hörte sie auf zu arbeiten. Sie kümmerte sich um den Haushalt und die Erziehung der beiden Söhne. Erst viel später fing sie wieder an zu arbeiten. Heute hat sie aber nur einen Teilzeitjob in einer Schulmensa. Dort verdient sie deutlich weniger als früher, nämlich nur 10,50 Euro pro Stunde.

Der Streit vor Gericht

Der Ehemann hat inzwischen eine neue Partnerin geheiratet und mit ihr ein weiteres Kind. Er wollte nicht mehr so viel Unterhalt an seine erste Frau zahlen. Er wollte, dass die Zahlungen ganz aufhören oder zumindest zeitlich begrenzt werden.

Ein wichtiger Streitpunkt war die Berechnungsmethode. Normalerweise wird der Unterhalt nach einer Quote berechnet. Das heißt, das gesamte Einkommen der Familie wird halbiert. Der Ehemann meinte aber, er verdiene so viel, dass man das nicht einfach teilen könne. Er verlangte, dass seine Ex-Frau genau auflistet, wie viel Geld sie konkret zum Leben braucht (konkrete Bedarfsberechnung). Das ist für den Unterhaltsempfänger meist viel schwieriger und führt oft zu weniger Geld.

Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Die Richter am BGH gaben größtenteils der Ex-Frau recht. Der Mann muss weiter zahlen. Die Richter stellten dabei vier wichtige Regeln auf.

1. Die Berechnungsmethode bei hohem Einkommen Das Gericht entschied, dass auch bei gutem Verdienst die einfache Quoten-Methode angewendet werden darf. Es gibt eine Tabelle für Unterhalt, die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“. Diese endet bei einem bestimmten Höchstbetrag. Das Gericht sagte nun: Selbst wenn ein Paar doppelt so viel verdient wie dieser Höchstbetrag, gilt die Vermutung, dass sie das Geld auch komplett ausgeben. In diesem Fall lag das Familieneinkommen unter dieser sehr hohen Grenze (etwa 11.000 Euro netto im Monat). Daher musste die Frau nicht jeden Kassenzettel vorlegen. Sie bekommt einfach ihren rechnerischen Anteil vom Einkommen des Mannes.

2. Die neue Ehefrau zählt mit Der Mann hat eine neue Familie. Er muss auch für seine neue Frau sorgen, da diese ein kleines Kind betreut. Das Gericht sagte: Dieser Unterhalt für die neue Frau darf vom Einkommen des Mannes abgezogen werden. Dadurch sinkt das verfügbare Einkommen etwas. Das bedeutet, die erste Frau bekommt etwas weniger, weil der Topf kleiner geworden ist. Das ist aber rechtens.

3. Geld für die Altersvorsorge Ein weiterer wichtiger Punkt war die Rente. Der Mann sorgt privat für sein Alter vor. Er zahlt viel Geld in Versicherungen ein. Das Gericht entschied: Was der Mann darf, darf die Frau auch. Sie hat Anspruch auf einen sogenannten „Altersvorsorgeunterhalt“. Dieser wurde erhöht. Wenn der Mann zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat vorsorgt, muss er der Frau ermöglichen, das Gleiche zu tun. Das Gericht rechnete hier einen Aufschlag von 4 Prozentpunkten auf den normalen Rentenbeitrag hinzu.

4. Keine sofortige Befristung des Unterhalts Der Mann wollte, dass die Zahlungen enden. Das Gericht lehnte das ab. Der Grund sind die „ehebedingten Nachteile“. Die Frau hat ihren guten Job als Buchhalterin für die Familie aufgegeben. Sie war viele Jahre zu Hause. Jetzt kann sie nicht mehr in ihren alten Beruf zurückkehren. Sie verdient in der Mensa viel weniger, als sie als Buchhalterin verdienen würde. Dieser Nachteil ist durch die Ehe entstanden. Solange dieser Nachteil besteht, muss der Mann ihn ausgleichen.

Das Ergebnis für die Zukunft

Der Mann muss also weiter zahlen. Allerdings gibt es eine kleine Einschränkung für die ferne Zukunft. Das Gericht hielt es für unfair, wenn die Frau lebenslang auf dem extrem hohen Niveau der Ehejahre lebt. Deshalb entschieden die Richter: Bis Ende 2023 bekommt sie den vollen Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Ab Januar 2024 wird der Unterhalt gekürzt. Er deckt dann nur noch den tatsächlichen Nachteil ab, den sie durch die Karriereunterbrechung hat. Das sind geschätzt immer noch 1.700 Euro im Monat (1.300 Euro zum Leben und 400 Euro für die Rente).

Zusammenfassend stärkt das Urteil die Rechte von Ehepartnern, die für die Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben. Auch bei sehr hohen Einkommen bleibt die Berechnung für sie relativ einfach, und ihre Altersvorsorge wird besonders geschützt.

RA und Notar Krau

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