FG Düsseldorf 4 K 2304/09 Erb
Bemessung Schenkungsteuer
Versicherungsansprüche mit Verkehrswert + nicht mit Steuerwert zu berücksichtigen
Der Fall dreht sich um die Schenkungsteuerbemessung in Bezug auf die Übertragung von Grundstücken und Lebensversicherungen.
Die Mutter des Klägers übertrug ihm Grundstücke und Lebensversicherungen als Schenkung.
Der Kläger übernahm dabei auch bestehende Verbindlichkeiten.
Die Streitfrage betrifft die Bewertung der Lebensversicherungen:
Der Beklagte setzte die Schenkungsteuer unter Berücksichtigung der Verkehrswerte der Lebensversicherungen fest,
während der Kläger den Steuerwert, der auf 2/3 der eingezahlten Prämien basiert, bevorzugte.
Das Gericht entschied zugunsten des Beklagten und bestätigte die Bewertung der Lebensversicherungen
mit ihren Rückkaufswerten als angemessene Darstellung ihres Verkehrswerts.
Es argumentierte, dass steuerliche Bewertungsmethoden nicht zwangsläufig den tatsächlichen Wert im Markt widerspiegeln
und dass der Rückkaufswert im konkreten Fall diesen Wert besser repräsentiert.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen die sofort realisierbaren Ansprüche des
Versicherungsnehmers darstellen und daher angemessen sind, um den Verkehrswert zu bestimmen.
Die Klage des Klägers wurde abgewiesen, und er wurde zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.
Das Gericht entschied, dass keine Revision zugelassen wird, da der Fall keine grundlegenden Rechtsfragen aufwirft oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung erfordert.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Sachverhalt
III. Entscheidungstext
IV. Zusammenfassung der Argumente
V. Entscheidungsgründe
VI. Schlussfolgerung
VII. Fazit
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.