Benachteiligung wegen Alter Schadensersatz Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
BAG 8 AZR 848/13
Der Kläger bewarb sich bei der Beklagten, einem Versicherungsunternehmen, für ein Trainee-Programm.
Die Beklagte lehnte seine Bewerbung ab.
Der Kläger war der Ansicht, dass die Ablehnung aufgrund seines Alters und Geschlechts erfolgte, und machte Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend.
Hauptstreitpunkte
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Schlüsselbegriffe
Auswirkungen des Urteils
Das Urteil verdeutlicht, dass Arbeitgeber bei der Formulierung von Stellenausschreibungen darauf achten müssen,
keine mittelbare Diskriminierung aufgrund geschützter Merkmale zu verursachen.
Auch wenn eine Anforderung neutral erscheint, kann sie dennoch eine bestimmte Gruppe von Bewerbern benachteiligen.
Arbeitgeber müssen in der Lage sein, solche Anforderungen zu rechtfertigen, indem sie ein rechtmäßiges Ziel nachweisen und zeigen,
dass die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.