Berechnung Pflichtteilsergänzungsanspruch

August 19, 2017
Sachverständigengutachten zur Berechnung seines Pflichtteilsergänzungsanspruchs gemäß § 2325 BGB
OLG Düsseldorf I-7 W 70/05

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in diesem Fall über die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Wertermittlung
zur Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu entscheiden.

Sachverhalt:

Der Kläger hatte die Erbschaft nach seiner Mutter ausgeschlagen.

Da die Erblasserin zu Lebzeiten eine Eigentumswohnung unentgeltlich an ihre Tochter übertragen hatte,

wollte der Kläger den Ehemann der Tochter (Beklagten) auf Pflichtteilsergänzung in Anspruch nehmen.

Um seinen Anspruch zu berechnen, benötigte er den Wert der Wohnung und beantragte Prozesskostenhilfe für die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Das Landgericht lehnte den Antrag ab, da der Kläger die Erbschaft ausgeschlagen hatte und ihm daher kein Pflichtteilsanspruch zustand.

Rechtliche Grundlagen:

Berechnung Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • § 2303 BGB: Pflichtteilsanspruch
  • § 2314 BGB: Auskunftsanspruch
  • § 2325 BGB: Pflichtteilsergänzungsanspruch

Entscheidung des Gerichts:

Das OLG Düsseldorf hob den Beschluss des Landgerichts auf und verwies die Sache zurück. Dem Kläger stand ein Anspruch auf Wertermittlung zu.

Begründung:

  • Pflichtteilsergänzungsanspruch trotz Ausschlagung: Auch wenn der Kläger die Erbschaft ausgeschlagen hatte, stand ihm ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB zu. Dieser Anspruch besteht unabhängig von einem Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB.
  • Vermeidung von Umgehung des Pflichtteilsrechts: Würde der Pflichtteilsergänzungsanspruch nur bei einem bestehenden Pflichtteilsanspruch gewährt, könnte der Erblasser das Pflichtteilsrecht umgehen, indem er sein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt.
  • Anspruch auf Wertermittlung: Da der Kläger einen Pflichtteilsergänzungsanspruch hatte, stand ihm auch ein Anspruch auf Wertermittlung der verschenkten Eigentumswohnung zu.
  • Prüfung der Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe: Das Landgericht hatte die weiteren Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (insbesondere die Bedürftigkeit des Klägers) nicht geprüft. Dies musste es nachholen.

Fazit:

Das OLG Düsseldorf hat in diesem Beschluss klargestellt, dass ein Pflichtteilsergänzungsanspruch auch dann bestehen kann, wenn der Pflichtteilsberechtigte die

Erbschaft ausgeschlagen hat. In diesem Fall steht ihm auch ein Anspruch auf Wertermittlung zu, um seinen Anspruch zu berechnen.

Berechnung Pflichtteilsergänzungsanspruch

Wichtige Punkte des Beschlusses in Stichpunkten:

  • Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht unabhängig von einem Pflichtteilsanspruch.
  • Ausschlagung der Erbschaft schließt den Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht aus.
  • Anspruch auf Wertermittlung zur Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.

Zusätzliche Hinweise:

  • Der Beschluss stärkt die Rechte von Pflichtteilsberechtigten.
  • Er verhindert, dass Erblasser das Pflichtteilsrecht durch Schenkungen zu Lebzeiten umgehen können.
  • Im Zweifel sollten sich Pflichtteilsberechtigte anwaltlich beraten lassen, um ihre Rechte zu kennen.
RA und Notar Krau

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