Bereicherungsanspruch der Bank im Rahmen von Phishing-Attacken
LG Bad Kreuznach, 30.01.2008 – 2 O 331/07
Hier ist eine Zusammenfassung des Urteils des Landgerichts Bad Kreuznach vom 30. Januar 2008.
Ein Mann wurde von einer Bank verklagt. Die Bank wollte Geld von ihm zurückhaben. Das Geld stammte aus einem Betrug im Internet. Der Mann hatte sein Konto für Kriminelle zur Verfügung gestellt. Man nennt so etwas oft „Finanzagent“ oder „Money Mule“.
Das Gericht musste entscheiden: Muss der Mann das Geld an die Bank zurückzahlen? Oder muss er nicht zahlen, weil er das Geld schon an die Kriminellen weitergeleitet hat?
Im Frühjahr 2007 suchte der Beklagte nach einer neuen Arbeit. Sein alter Arbeitsvertrag lief bald aus. In dieser Zeit bekam er eine E-Mail. Die E-Mail kam von einer Firma. Die Firma nannte sich „W. T. LLC“. Sie hatte ihren Sitz angeblich in der Ukraine.
Die Firma bot dem Mann einen Job an. Er sollte als „Repräsentant“ und „Manager für Zahlungsbearbeitung“ arbeiten. Das klang für den Mann interessant. Er antwortete auf die E-Mail. Daraufhin schickte ihm die Firma einen Arbeitsvertrag.
Der Mann unterschrieb den Vertrag. Er scannte ihn ein und schickte ihn per E-Mail zurück. Außerdem schickte er eine Kopie von seinem Personalausweis. Er gab der Firma auch seine Kontodaten.
Seine Aufgabe war einfach:
Am 25. Juni 2007 passierte der Betrug. Kriminelle hatten sich Zugang zum Online-Banking eines Bankkunden verschafft. Das nennt man „Phishing„. Ohne das Wissen dieses Bankkunden überwiesen die Täter 5.875,78 Euro auf das Konto des angeklagten Mannes.
Der Mann bekam einen Anruf. Ein Unbekannter sagte ihm, dass Geld auf seinem Konto ist. Der Mann sollte das Geld schnell weiterleiten. Er hob 5.290 Euro ab. Er schickte das Geld per Western Union an zwei Personen in Russland. Für diese Überweisung fielen Gebühren an. Den Rest des Geldes behielt der Mann. Das waren etwa 10 Prozent der Summe. Das war sein Lohn.
Der echte Bankkunde bemerkte den Diebstahl später. Er beschwerte sich bei seiner Bank. Die Bank erstattete dem Kunden das gestohlene Geld. Nun wollte die Bank das Geld aber von dem Mann zurückhaben, auf dessen Konto es gelandet war.
Die Bank (die Klägerin) sagte: Der Mann hat bei einem Betrug mitgemacht. Er hat vorsätzlich gehandelt. Er muss das ganze Geld zurückzahlen.
Der Mann (der Beklagte) sagte: Ich wusste nicht, dass das illegal ist. Ich habe keine Erfahrung mit Geschäften. Ich dachte, das ist ein normaler Job. Ich habe das Geld ja auch nicht mehr. Ich habe es nach Russland geschickt. Ich habe nur noch meinen kleinen Anteil. Deshalb kann ich nicht alles zurückzahlen.
Der Mann behauptete auch: Ich habe extra bei einer Bank angerufen. Ich habe gefragt, ob solche Überweisungen in Ordnung sind. Die Bank soll gesagt haben, das sei unbedenklich.
Das Gericht hat entschieden: Der Mann muss der Bank den vollen Betrag von 5.875,78 Euro zurückzahlen. Dazu kommen noch Zinsen und die Kosten für den Anwalt und das Gericht.
Das Gericht hat das Urteil sehr genau begründet. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:
1. Kein Betrugsnachweis, aber ungerechtfertigte Bereicherung Die Bank konnte nicht beweisen, dass der Mann direkt zu der Kriminellen-Bande gehörte. Man konnte ihm keinen direkten Betrug nachweisen. Aber das Gesetz sagt: Wenn jemand Geld bekommt, das ihm nicht zusteht, muss er es zurückgeben. Das nennt man „ungerechtfertigte Bereicherung“. Die Überweisung war ein Fehler. Es gab keinen echten Grund für das Geld auf dem Konto des Mannes. Deshalb gehört das Geld immer noch der Bank.
2. Das Argument „Ich habe das Geld nicht mehr“ zählt nicht Normalerweise gibt es im Gesetz eine Schutzregel. Sie besagt: Wer zu Unrecht Geld bekommen hat, es aber ehrlich ausgegeben hat und nun arm ist, muss es nicht zurückzahlen. Das nennt man „Entreicherung“. Darauf berief sich der Mann. Er sagte, das Geld sei ja in Russland.
Das Gericht sagte aber: Diese Schutzregel gilt hier nicht. Sie gilt nicht, wenn der Empfänger wusste, dass etwas faul ist. Oder wenn er es hätte wissen müssen.
3. Verschließen der Augen vor der Wahrheit Das Gericht erklärte, dass der Mann misstrauisch hätte sein müssen.
Das Gericht sagte: Die Umstände waren so verdächtig, dass jeder vernünftige Mensch Zweifel gehabt hätte. Der Mann hat sich „der Einsicht verschlossen“. Er wollte es vielleicht gar nicht so genau wissen. Wer die Augen vor offensichtlichen Zweifeln verschließt, wird so behandelt, als wüsste er Bescheid. Das nennt man „bedingten Vorsatz“.
4. Er ist verantwortlich für seine Auftraggeber Der Mann hat sich als Werkzeug für die unbekannte Firma benutzen lassen. Er hat dieser Firma erlaubt, über sein Konto zu bestimmen. Das Gesetz sagt: Wer sich für andere einsetzen lässt, muss sich deren Wissen zurechnen lassen. Die Hintermänner wussten, dass das Geld gestohlen war. Da der Mann für sie arbeitete, wird er so behandelt, als wüsste er es auch.
5. Die angebliche Nachfrage bei der Bank Der Mann behauptete, er habe bei einer Bank nachgefragt, ob alles okay sei. Das Gericht glaubte ihm das nicht einfach so. Der Mann konnte nicht beweisen, wann er mit wem genau telefoniert hat. Er hatte dafür keine Zeugen und keine Belege. Deshalb spielte diese Behauptung für das Urteil keine Rolle.
Der Mann wollte leichtes Geld verdienen. Er hat Warnsignale ignoriert. Er hat Geld von einem gehackten Konto angenommen und weitergeleitet. Obwohl er das Geld nicht behalten hat, muss er der Bank den gesamten Schaden ersetzen. Er kann sich nicht darauf berufen, dass er gutgläubig war. Die Situation war zu verdächtig, um gutgläubig zu sein.
Das Urteil ist eine Warnung an alle, die solche Jobangebote im Internet annehmen. Wer sein Konto für Geldwäsche zur Verfügung stellt, haftet oft mit seinem eigenen Vermögen.
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